Dreister Tafel-Trick Verbraucherzentrale klagt gegen Schokoriesen „Milka“

Verbraucherzentrale klagt gegen Schokoriesen „Milka“
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der Unterschied zwischen den Schokoladentafeln nur im direkten Vergleich zu erkennen. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
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Im Juli ging der Negativpreis „Goldener Windbeutel“ an die Milka Alpenmilch Schokolade. Jetzt klagt die Verbraucherzentrale Hamburg wegen der reduzierten Größe von Milka-Tafeln gegen den Hersteller Mondelez.

Eine reduzierte Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka ohne deutlich sichtbaren Hinweis hat uns veranlasst, die Mondelez Deutschland GmbH zu verklagen, heißt es von der Verbraucherzentrale Hamburg.  Kunden, die seit vielen Jahren die Schokolade von Milka in der gewohnten Verpackung kaufen, gehen eigentlich davon aus, dass sich deren Füllmenge nicht verändert hat. Doch da liegen Sie leider falsch. Etliche Sorten der Schokolade enthalten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis. 

Irreführendes Vorgehen

Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeigt, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez ist. Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden. Doch ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehlt: Die neue Nennfüllmenge des Produkts steht nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe wird oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt. Der winzige Zahlenaufdruck wird so leicht übersehen.

Wir meinen: Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich bereits in unserem erfolgreichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield. Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).

Politik muss klare Regeln schaffen

Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate. Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. 

Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus. Das beweisen hunderte Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns, die bei uns in den vergangenen Jahren eingegangen sind. Verbraucher haben Milka-Produkte bereits mehrfach zur Mogelpackung des Monats gewählt. Die Tuc Bake Rolls von Mondelez war sogar Mogelpackung des Jahres.

Weitere Infos: www.vzhh.de

(Text: Verbraucherzentrale Hamburg)