Unterstützung für hohe Öl- und Pelletsrechnungen kann jetzt beantragt werden

Unterstützung für hohe Öl- und Pelletsrechnungen kann jetzt beantragt werden
Finanzielle Unterstützung für das Heizen. (Bild: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb)

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Wer letztes Jahr besonders tief in die Tasche greifen musste, um „nicht leitungsgebundene Energieträger“ zu bezahlen, kann jetzt Unterstützung beantragen. Zu diesen Energieträgern gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle beziehungsweise Koks.

„Die Preisexplosionen für Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets haben viele hart getroffen, gerade auf dem Land. Deswegen haben wir im Bundestag einen Härtefallfonds für alle beschlossen, die unter besonders hohen Energiepreisen leiden.

Die Auszahlung übernehmen die Bundesländer, damit das Geld zielgerichtet bei denen ankommt, die es brauchen“, erklärt Robin Mesarosch, SPD-Bundestagsabgeordnete für Zollernalb-Sigmaringen. Seit Montag können Anträge digital über das Online-Portal oder die Telefon-Hotline des Umweltministeriums (0711 126-1600) in Papierform eingereicht werden.

Der Bund stellt für die Härtefallhilfen 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung, davon entfallen auf Baden–Württemberg 235 Millionen Euro. Das Online-Portal für die Anträge betreibt die Kasse Hamburg für 13 Bundesländer. Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, wer zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal einen der oben genannten Energieträger zu hohen Preisen eingekauft hat. Die Kosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung eines festgelegten Referenzpreises hinausgeht.

Die Referenzpreise wurden über das allgemeine Preisniveau im Jahr 2021 ermittelt. Für Heizöl liegt er bei 71 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro pro Raummeter. Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen. Unterhalb dieser Bagatellgrenze werden keine Hilfen ausgezahlt. Für die Berechnung der Höhe der Unterstützung gilt folgende Formel: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).

Ein Beispiel: Eine Familie hat 2022 für 3000 Liter Heizöl einen Preis von 1,60 Euro pro Liter gezahlt. Die Kosten haben sich gegenüber dem Referenzpreis 2021 von 71 Cent mehr als verdoppelt. Für den Haushalt errechnet sich eine Förderhöhe von 432 Euro. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet auf ihrer Webseite einen Rechner an, mit dem man seine Antragsberechtigung prüfen kann. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Da das Budget begrenzt ist, empfiehlt der Abgeordnete Mesarosch, die Unterstützung zügig zu beantragen.

Die Bearbeitung dauere nach Auskunft der Kasse Hamburg rund sechs Wochen. Mieterinnen und Mietern rät Mesarosch, sich an ihre entsprechenden Vermieterinnen und Vermieter zu wenden und sie zu bitten, die Unterstützung zu beantragen und weiterzugeben. „Ich freue mich, dass es jetzt endlich Unterstützung für alle gibt. Im Bundestag haben wir früh das Geld bereitgestellt. Nun können es die Leute beantragen, die es brauchen. Das ist eine Frage von Gerechtigkeit“, so Robin Mesarosch.

(Pressemitteilung: Robin Mesarosch, MdB Balinger Büro)