Utz Remlinger Umarmungsversuch bei 16-Jähriger: Verfahren gegen Spitzenbeamten

Umarmungsversuch bei 16-Jähriger: Verfahren gegen Spitzenbeamten
Gegen den Tübinger Spitzenbeamten läuft nach einem Vorfall mit einer 16-jährigen Auszubildenden ein Disziplinarverfahren. (Bild: Regierungspräsidium Tübingen (RPT))
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Gegen Utz Remlinger gibt es Vorwürfe wegen seines Verhaltens gegenüber einer 16-jährigen Auszubildenden. Das Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Utz Remlinger (57) ist seit zehn Jahren Regierungsvizepräsident am Regierungspräsidium Tübingen und derzeit kommissarischer Regierungspräsident. Im Juni 2026 kam es bei einem Betriebsausflug zu einer Begegnung mit einer minderjährigen Auszubildenden, die nun Gegenstand von Vorwürfen gegen den Spitzenbeamten ist.

Remlinger bestätigte dem SWR mehrere Vorgänge selbst. Er habe der Auszubildenden das Du angeboten und ihr für ein Foto einen Arm über die Schultern gelegt.

Auszubildende wich Umarmung aus

Beim Abschied nach dem Betriebsausflug habe Remlinger versucht, die junge Mitarbeiterin zu umarmen. Die Auszubildende sei ausgewichen. Nach Remlingers Angaben habe er selbst bemerkt, dass ihr die Situation unangenehm gewesen sei.

Nach dem Betriebsausflug kontaktierte er die Mitarbeiterin zudem über einen Arbeits-Chat. Dort habe er sie gefragt, wie sie den Ausflug gefunden habe und wie ihre Ausbildung bislang verlaufe.

Zu den Vorwürfen sagte Remlinger: „Ich habe mein Verhalten nicht als ‚übergriffig‘ empfunden.“ Nach eigenen Angaben hatte er die Mitarbeiterin auf gut 20 Jahre geschätzt. „Erst nachträglich erfuhr ich, dass sie eine 16-jährige Auszubildende ist.“

Remlinger räumt Fehlverhalten ein

Der Regierungsvizepräsident räumte zugleich ein, das hierarchische Gefälle zwischen ihm und der jungen Mitarbeiterin unterschätzt zu haben. Sein Verhalten sei unpassend gewesen und er habe die Situation falsch eingeschätzt. Ihm sei klar geworden, dass es schwierig sei, einen hohen Vorgesetzten zurückzuweisen. Zugleich wolle er nicht, dass die Angelegenheit zu groß aufgebauscht werde.

Remlinger entschuldigte sich nach eigenen Angaben schriftlich bei der 16-Jährigen. Zudem habe er ein klärendes Gespräch gemeinsam mit dem Personalrat angeboten. Dieses Angebot sei bislang nicht angenommen worden. Seit dem Betriebsausflug habe er keinen weiteren Kontakt zu der Auszubildenden gehabt.

Disziplinarverfahren gegen Remlinger

Nach Angaben Remlingers wurde inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Das baden-württembergische Innenministerium machte dem SWR wegen des Personaldatenschutzes keine Angaben zu Einzelheiten des konkreten Sachverhalts.

Remlinger erklärte, das Disziplinarverfahren werde zeigen, welcher Vorwurf ihm zu machen sei.

Alkoholfahrt im Februar

Unabhängig von den aktuellen Vorwürfen wurde ein weiterer Vorfall aus dem Februar bekannt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart war Remlinger damals in einem Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit mit dem Auto unterwegs. Der SWR berichtet von mehr als 1,1 Promille. Südwest Presse und Südkurier zufolge soll sein Alkoholwert bei mehr als zwei Promille gelegen haben. Ob es sich um eine private oder dienstliche Fahrt handelte, ist laut SWR unklar.

Remlinger wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt und musste seinen Führerschein abgeben. Die Geldstrafe belief sich nach seinen Angaben auf insgesamt 4.000 Euro.