Titel mit Tradition Tettnang darf sich offiziell „Hopfenstadt“ nennen

Tettnang darf sich offiziell „Hopfenstadt“ nennen
Ab 1. Dezember 2025 darf Tettnang die Zusatzbezeichnung „Hopfenstadt“ führen. Das Innenministerium würdigt damit die lange Hopfentradition und die Bedeutung der Region für den weltweiten Biermarkt. (Bild: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

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Ab 1. Dezember 2025 darf Tettnang die Zusatzbezeichnung „Hopfenstadt“ führen. Das Innenministerium würdigt damit die lange Hopfentradition und die Bedeutung der Region für den weltweiten Biermarkt.

Innenminister und Stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl hat den Weg frei gemacht: Tettnang darf sich künftig offiziell „Hopfenstadt“ nennen. Mit solchen Zusatzbezeichnungen möchte das Land Baden-Württemberg das örtliche Selbstverständnis stärken und Besonderheiten von Kommunen sichtbar machen.

„Zu Recht stolz auf den Hopfen“

Strobl gratulierte der Stadt am Freitag (21. November 2025):

„Tettnang ist zu Recht stolz auf den Hopfen. Das ‚Grüne Gold‘ prägt das Landschaftsbild in den Sommermonaten bis zur Ernte im Frühherbst. Das besondere Bodenseeklima und die Bodenbeschaffenheit sorgen für eine hohe Qualität des Tettnanger Aromahopfens, der weltweit exportiert wird.“

Der Hopfenanbau hat in Tettnang über 175 Jahre Tradition – und ist bis heute ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Stolz in der Schussengemeinde

Auch Tettnangs Bürgermeisterin Regine Rist zeigte sich erfreut:

„Seit über 175 Jahren prägt der Hopfen unsere Landwirtschaft, unsere Kulturlandschaft und unser Selbstverständnis. Er ist kulturelles Erbe und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – schließlich ist Tettnang das zweitgrößte Hopfenanbaugebiet Deutschlands.“

Rund 130 Gemeinden mit Zusatzbezeichnung

Ab 1. Dezember 2025 darf die Bezeichnung offiziell verwendet werden – zum Beispiel auf Ortsschildern. Tettnang reiht sich damit in rund 130 Gemeinden und Ortsteile ein, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen.

Solche Zusätze betonen:

  • historische Bezüge
  • Eigenarten des Ortes
  • besondere Funktionen in Vergangenheit oder Gegenwart

Demokratische Grundlage

Die Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 2020 hatte den Weg für mehr Zusatzbezeichnungen geebnet.
Eine solche Bezeichnung kann per Gemeinderatsbeschluss mit ¾-Mehrheit beantragt werden – ein klares Zeichen für breite Zustimmung in Bevölkerung und Kommunalpolitik.

(Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.