Zwischen Konfetti und Narro wird dieses Jahr das Kreuzchen gemacht. Die Bundestagswahl fällt nämlich komplett in die Fasnet. Da kann es vorkommen, dass ein Mäschgerle nach durchtanzter Nacht zum Wählen geht oder als Wahlhelfer fungiert. Ist das erlaubt?
Nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition findet am 23. Februar eine vorgezogene Neuwahl statt. Der Termin fällt mitten in fünfte Jahreszeit. Viele Narren stellen sich die Frage: „Was ist beim Gang ins Wahllokal erlaubt?“
Kein Blödsinn in der Wahlkabine
Grundsätzlich gilt, dass auch im Narrenkostüm gewählt werden darf, politische Botschaften sind aber ein No Go. Da jeder eindeutig identifizierbar sein muss, sollte die Maske zuvor abgenommen werden. Wer im Gesicht phantasievoll geschminkt und dadurch schlecht erkennbar ist, kann Probleme bekommen. Ganz wichtig ist der Ausweis – ohne den läuft sowieso nichts.
In der Wahlkabine dürfen die Wähler keine Fotos oder Videos machen. Wer dabei erwischt wird, darf seinen Stimmzettel nicht abgeben und riskiert, dass er aus dem Raum verwiesen wird. Dasselbe gilt für stark alkoholisierte oder randalierende Wahlberechtigte.
Kreuzchen muss eindeutig sein
Ansonsten gibt es laut der Pressestelle der Bundeswahlleitung keine Einschränkungen „hinsichtlich des erlaubten Alkoholkonsums oder Grades der Alkoholisierung für die Wähler“. Die unter Alkoholeinfluss abgegebene Stimme ist genauso gültig wie ein nüchternes Kreuzchen – Hauptsache, die Kreuzchen sind auf dem Wahlzettel eindeutig zuzuordnen, heißt es weiter.
Wahlhelfer brauchen klaren Kopf
Auch Wahlhelfer müssen sich an gewisse Regeln halten. Sie sollten am Abend zuvor nicht so tief ins Glas schauen. „Die wahlrechtlichen Vorgaben sehen keine Promillegrenzen vor, die zu kontrollieren oder sanktionieren wären. Jedoch haben die ehrenamtlichen Wahlhelfer wichtige und auch anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen, für die man einen klaren Kopf braucht“, gibt die Pressestelle der Bundeswahlleiterin vor.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar dürfen fast 60 Millionen Menschen mitwählen – laut dem Statistischem Bundesamt sind voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt.
(Quelle: Die Bundeswahlleiterin)