Schluss mit zu viel nackter Haut: Lignano verbietet Bikinis und Badehosen

Schluss mit zu viel nackter Haut: Lignano verbietet Bikinis und Badehosen
Schluss mit lustig: In Lignano gilt ab dem 5. Mai eine Anti-Bikini-Verordnung. (Bild: molchanovdmitry/ iStock / Getty Images Plus)

Sommer, Sonne, Strand und Meer. Rein in den knappen Bikini und auf zum Strand und oder die Promenade. Das soll sich jetzt im beliebten Badeort Lignano ändern. Ab dem 5. Mai tritt eine Anti-Bikini-Verordnung in Kraft. Wer sich nicht daran hält, muss blechen.

Manche Sonnenanbeter sind im Urlaub offenbar zu freizügig, wenn es um den passenden Dresscode geht – meist auch abseits vom Strand. Die italienischen Behörden an der Adria haben davon jetzt genug, da es von Ortsansässigen in Lignano anscheinend immer wieder Klagen hagelte. „Hören Sie auf, mit Bikinis und Boxershorts durch das Zentrum zu laufen“, heißt es hierzu im Messagero Veneto.

Anblick führt zu Unbehagen bei der Bevölkerung

Am Montag wird die Gemeinde laut Medienberichten eine Verordnung beschließen. Diskutiert wird darüber anscheinend schon jahrelang. In mehreren italienischen Städten ist es schon länger untersagt, nur in Badeanzug oder Bikini freizügig durch die Gegend zu spazieren. Das betrifft auch Männer, die oberkörperfrei abseits vom Strand unterwegs sind.

Im süditalienischen Sorrent wurde ebenfalls die Notbremse gezogen, da der Anblick zu Unbehagen bei der Bevölkerung führen würde und dem Ansehen der Küstenstadt schadet, heißt es auf mehreren Reisportalen. Wer sich nicht dran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen.

In Lignano sollen nun alle Personen betroffen sein, die älter als zwölf Jahre sind. Sie dürfen voraussichtlich ab 5. Mai abseits vom Strand und der Strandpromenade nicht mehr nur in Badebekleidung unterwegs sein.

Für Wiederholungstäter wird es richtig teuer

Männer müssen sich zusätzlich zu Shorts ein T-Shirt anziehen, wenn sie sich zum Beispiel gegenüber vom Strand kühle Getränke holen wollen. Frauen müssen sich etwas über den Bikini und Badeanzug überziehen. Wer sich nicht dran hält, wird mit 25 Euro bestraft. „Wiederholungstätern“ drohen sogar bis zu 500 Euro Strafe. Die neue Regelung gilt auch für private Außenbereiche, die von außen einsehbar sind wie Balkone und Gärten.

(Quelle: Messagero Veneto/Reiseportale)