Schlag gegen Kinderpornografie Neunjährige zu sexuellen Handlungen aufgefordert

Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie: 22-Jähriger soll eine Neunjährige über einen Chat zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.
Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie: 22-Jähriger soll eine Neunjährige über einen Chat zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. (Bild: Pixabay)

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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Polizeipräsidium Oberbayern Nord konnten jetzt einen Ermittlungserfolg verzeichnen. Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Dachau hat auf einer speziell für Kinder entwickelten Chat-Plattform über mehrere Monate unter anderem ein neunjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

Wie es in einer Polizeimeldung heißt, soll der Mann das Kind auch zu Nacktbildern aufgefordert haben. Der 22-Jähriger aus dem Landkreis Dachau sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Beschuldigter wollte sofort wieder auf Accounts zugreifen

Bereits Anfang Mai wurde von den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und umfangreiches Beweismittel sichergestellt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurde der Mann zunächst wieder entlassen. Unmittelbar danach soll er allerdings versucht haben, sich wieder Zugriff auf von den Ermittlungsbehörden vorläufig gesicherte Accounts zu verschaffen.

Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr

Zwischenzeitlich wurde der Chatverlauf mit der Neunjährigen entdeckt und es wurde unverzüglich Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen. Der Mann wurde bereits im Juli 2022 wegen einschlägiger Delikte verurteilt.

Die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte dauern an. Die Auswertung der sichergestellten 50 Datenträger läuft.

Die Polizei: Die Verbreitung von Kinderpornografie ist weltweit strafbar. Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs in den digitalen Medien in größeren Umlauf gelangen. Vielfach werden derartige Inhalte unbedacht über WhatsApp, Messenger oder soziale Netzwerke verbreitet – und dadurch Straftaten begangen.

(Quelle: Polizeipräsidium Oberbayern Nord)