Neue Corona-Verordnung: Strengere Regeln beim Sport im Freien bei Warn- oder Alarmstufe

Mit dem Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe sind jeweils Einschränkungen für nicht immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen verbunden.
Mit dem Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe sind jeweils Einschränkungen für nicht immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen verbunden. (Bild: Pixabay)

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Region (wb/dab) – Am heutigen Donnerstag trat eine überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Diese rückt die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen.

Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor, teilt der Württembergische Fußball-Verband (WFV) mit.

  • Basisstufe (diese gilt im Moment): keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Besucher, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (z.B. Kabine).
  • Warnstufe: 3G-Regelung mit Schnelltest für Sport im Freien sowie Besucher, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume.
  • Alarmstufe: Teilnahme und Zutritt nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft).

Maßgeblich ist die Situation in den Krankenhäusern, genauer die Anzahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen (AIB) sowie die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese beziffert, wie viele Personen je 100.000 Einwohner aufgrund von COVID-19 innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen wurden. Die Warnstufe tritt demnach in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patienten die Intensivstationen belegen. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patienten die Intensivstationen belegen.

Grundsätzlich soll der Spielbetrieb im wfv auch dann aufrechterhalten werden, wenn in Baden-Württemberg die Warn- oder gar Alarmstufe in Kraft tritt. Sollte die Alarmstufe eintreten, dürfen gemäß der 2G-Regelung nur noch geimpfte und genesene Personen auf die Sportplätze in Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manfred Lucha begründet die Maßnahmen unter Bezugnahme auf das aktuelle Infektionsgeschehen: „Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfinden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern wiederum erfahren wir, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz haben.“