Nach dem Urlaub: Entspannt durch den Zoll

Nach dem Urlaub: Entspannt durch den Zoll
Um stressfrei durch den Zoll zu kommen, sollte man bei der Einfuhr von Waren auf einige Punkte achten. (Bild: Hauptzollamt Singen, Pressebild)U

Sommer, Sonne, gute Laune – damit die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei gelingt, sollte man beim Weg durch den Zoll einige Dinge beachten.

Egal ob am Flughafen oder bei der Grenzüberquerung mit dem Auto: Bei einer Zollkontrolle drohen Nachzahlungen und Strafen, wenn bei bestimmten Waren Einfuhrmengen überschritten werden. Dabei gibt es Unterschieden zwischen EU- und Nicht-EU Länder.

Einreise aus Nicht-EU Ländern

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten (z. B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) dürfen mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur in bestimmten Mengen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

Insbesondere bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholartigen Getränken, aber auch bei Arzneimitteln und Kraftstoffen dürfen bestimmte Freimengen nicht überschritten werden.

Grundsätzlich gilt: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei …

   … bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro.

   … bei Flug- bzw. Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro.

   … bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Tipp: Es ist ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, und welcher Einfuhrmengen erlaubt sind.

Einfuhrmenge gilt nur für direkt mitgebrachte Waren

Bei Waren, wie z. B. Tabakwaren oder Alkohol, gilt die Freimenge nur, wenn Reisende diese direkt mitbringen.

Für Tabakwaren gelten bei direkter Mitnahme andere Einfuhrmengen als beim Postversand.
Für Tabakwaren gelten bei direkter Mitnahme andere Einfuhrmengen als beim Postversand. (Bild: PamWalker68 // iStock / Getty Images Plus)

Werden die Waren zum Beispiel voraus oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Bei Reisen innerhalb der EU kaum Beschränkungen

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel, wie Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee.

Dafür hat die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Für diese Waren gelten daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Einfuhrmengen. Sie dürfen lediglich in geringen Mengen für den Eigenbedarf eingeführt werden.

Bei illegal eingeführten Waren drohen empfindliche Strafen

Generell gilt: Finger weg von verbotenen Gütern! Für diese Waren können strafrechtliche Konsequenzen drohen:

  • Waren, die dem Artenschutz unterliegen
  • illegale Substanzen (Drogen)
  • Gegenständen, die unter das deutsche Waffenrecht fallen
  • gefälschte Markenware
  • ausländische Kulturgüter
  • bestimmte Lebens- und Arzneimittel

(Quelle: Hauptzollamt Singen)