Mutter soll ihr Kind in Hundebox gesperrt haben

Mutter soll ihr Kind in Hundebox gesperrt haben
Anwältin Astrid Wagner vor Verhandlungsbeginn des Prozesses im österreichischen Krems. (Bild: Helmut Fohringer/APA/dpa)

Deutsche Presse-Agentur

Die Schilderung des Leidenswegs eines Zwölfjährigen lässt im Gerichtssaal keinen kalt. Mit folterähnlichen Methoden wollte die Mutter laut Anklage ihren Sohn gefügig machen.

In Österreich muss sich seit Montag eine 33-jährige Mutter vor Gericht wegen versuchten Mordes an ihrem Kind verantworten. Die Alleinerziehende soll über Monate ihren damals zwölfjährigen Sohn durch Nahrungsentzug, durch Fesseln, Schlagen und Knebeln, durch Übergießen mit kaltem Wasser und dem zeitweise Einsperren in eine kleine Hundebox gequält haben.

Das stark abgemagerte Kind habe um Essen gebettelt, doch die eigene Mutter habe sich völlig ungerührt gezeigt, sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Krems. «Ich kann es einfach nicht fassen», bekannte die Anklägerin eine eigene Betroffenheit.

Verteidigerin Astrid Wagner schilderte die Angeklagte als intellektuell sehr schlichte, mit der Erziehung völlig überforderte und leicht manipulierbare Person. Eine wesentliche Schuld treffe die 40 Jahre alte Mitangeklagte, die mit ihren sadistischen Anweisungen den Leidensweg des Kindes mitbestimmt habe. Beide Frauen waren eng befreundet. 

Das Kind war laut Anklage nur durch das Eingreifen einer Sozialarbeiterin gerettet worden. Zu diesem Zeitpunkt sei der 1,65 Meter große Sohn auf 40 Kilogramm abgemagert gewesen. Er sei bei einer Körpertemperatur von nur noch knapp 27 Grad in einem lebensbedrohlichen, komatösen Zustand gewesen, so die Staatsanwältin. Mit ihren Taten habe die Angeklagte das Kind gefügig machen wollen. Die 33-Jährige erklärte, dass die Beziehung zu ihrem Sohn immer sehr problematisch gewesen sei. «Ich dachte, er hasst mich.» Sein aggressives Verhalten sei nicht normal gewesen, so die Angeklagte. 

Aus Sicht des Verteidigers der Mitangeklagten habe die 40-Jährige zwar viele Fehler gemacht, aber das Ausmaß der Misshandlungen nicht gewusst. Seine Mandantin sei es gewesen, die die Sozialarbeiterin schließlich alarmiert habe, so der Anwalt. Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.