Krankheit, Medikamente und Drogen können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Bei einem Unfall können die Fahrerlaubnis und der Versicherungsschutz riskiert werden. Stiftung Warentest klärt auf.
Nicht mit jeder Erkrankung darf man sich einfach hinters Steuer setzen. Denn auch gängige Medikamente wie Erkältungs- oder Schmerzmittel können sich stark darauf auswirken, wie sicher jemand fährt. Vielen Menschen sei das nicht bewusst, andere unterschätzen die Gefahr, warnt die Stiftung Warentest. Wer trotzdem losfährt, riskiert mitunter viel, heißt es in einer Pressemitteilung.
Hohes Risiko
Die Promille-Grenze kennt jeder, auch für Cannabis gibt es einen Grenzwert im Straßenverkehr. „Doch auch Medikamente und Krankheiten können die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen – mit entsprechenden Konsequenzen“, sagt Stiftung-Warentest-Expertin Susanne Meunier.
Die Crux: Rechtlich gesehen ist jede Person selbst dafür verantwortlich, dass sie nur dann Auto fährt, wenn sie dazu in der Lage ist. Autofahrer müssen aber befolgen, was im Beipackzettel zur Fahrtüchtigkeit steht oder was ihnen der Arzt oder Apotheker geraten hat.
Wer trotzdem losfährt, geht ein hohes Risiko ein, erklärt Meunier: „Baut jemand einen Unfall oder wird durch sein Fahrverhalten auffällig, muss er in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Außerdem riskiert er die Fahrerlaubnis und den Versicherungsschutz. Im Wiederholungsfall könnte sogar eine Freiheitsstrafe drohen.“
Auch Erkältungsmittel können Fahrtauglichkeit beeinträchtigen
Bei Krankheiten wie Bluthochdruck, Demenz, Epilepsie oder nach einem Schlaganfall ist Vorsicht geboten, teilweise ist Autofahren dann sogar explizit verboten.
Auch die Liste der problematischen Arzneimittel ist lang: Erkältungsmittel, Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, Medikamente gegen Bluthochdruck, Allergien oder Diabetes – sie alle können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Das gilt besonders bei Medikamenten, die neu eingenommen werden oder wenn die Dosis verändert wird.
Die genauen Regeln stehen in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und auf test.de/fahrtauglichkeit. Hier erfahren Autofahrer auch, wo und wie sie ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen können.
(Quelle: Stiftung Warentest)