Cremes, Booster und Beauty-Kapseln mit einem Gesamtgewicht von rund 24 Kilogramm hatte sich ein Mann aus Radolfzell von Fernost schicken lassen. Der Zoll aus Singen hatte etwas gegen das Riesenpaket.
Die Zollinhaltserklärung der Sendung warf einige Fragen auf, daher landete das Paket zur Klärung beim Zollamt Singen am Bahnhof. Bei einer genaueren Betrachtung der Waren stellte sich dann heraus, dass die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zum Import von Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln bei der Großbestellung nicht erfüllt waren, heißt es seitens des Zolls.
Alle Beipackzettel nur mit asiatischen Schriftzeichen
So waren u.a. die Beschreibungen auf den Verpackungen und Beipackzetteln nur in asiatischen Schriftzeichen abgedruckt. Informationen über Inhaltstoffe waren ebenfalls nicht vorhanden.
Zum Schutz der Verbraucher wird beim Import von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln ein sehr hoher Maßstab angelegt. Den zuständigen Behörden sind z.B. bei Kosmetikprodukten bereits vor dem ersten Inverkehrbringen alle notwendigen Informationen (Rezeptur, Herstellung, etc.) bereitzustellen, um die Verkehrsfähigkeit überprüfen zu können.
Einfuhr wurde verweigert und Ware vernichtet
Die zuständige Überwachungsbehörde verweigerte in diesem Fall die Einfuhr. Die Waren wurden sichergestellt und werden vom Zoll vernichtet. Der in Radolfzell lebender Unternehmer hatte sich die Ware im Dezember 2025 aus Südkorea schicken lassen.
(Quelle: Hauptzollamt Singen)