Hurra, Sommerferien. Für viele ist das Auto nun das Reisemittel Nummer eins. Schlauchboot oder SUP-Board aufs Dach, mit Flip-Flops oder barfuß hinters Steuer setzen und ab zum See. Was ist aber überhaupt erlaubt? Der ADAC gibt Tipps.
Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland und auch in den meisten europäischen Ländern nicht – auch das Barfußfahren ist nicht per se verboten. Dennoch empfiehlt der ADAC: Schuhe wählen, die Halt und Sicherheit beim Fahren geben. Aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein.
Versicherung kann Schaden mindern oder verweigern
Wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man mit dem falschen Schuhwerk oder barfuß unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war. Auch die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen „grober Fahrlässigkeit“ mindern oder ganz verweigern.
Ladung auf dem Dach muss gesichert sein
Schlauchboote oder SUP-Boards dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Allerdings muss die Ladung gesichert sein. Und zwar so, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht runterfallen können. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Nicht alle dürfen mit
Die Verlockung ist groß, auf dem kurzen Weg zum Badesee alle Freunde mitzunehmen. Aber auch hier gilt: Es dürfen im Fahrzeug nur so viele Mitfahrende befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitze ausgewiesen sind. Bei Missachtung droht ebenfalls ein Bußgeld.