Seit dem 1. Januar 2025 wird EU-weit in Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet. Stattdessen werden als Ersatz für die Kassenleistung im Seitenzahnbereich sogenannte selbstadhäsive Materialien ohne Zuzahlung verwendet.
Dabei handelt es sich um Füllungsmaterialien, die sich ohne zusätzlichen Haftvermittler direkt mit der Zahnsubstanz verbinden. Das macht sie besonders praktisch, da sie die Behandlung verkürzen. Zudem haben sie ein zahnähnliches Aussehen, was sie weniger auffällig als Amalgam macht, heißt es von der AOK. Bestehende Amalgam-Füllungen können übrigens im Mund bleiben. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen.
Das Verbot von Dentalamalgam betrifft ausschließlich neue Füllungen. Vorhandene intakte Amalgamfüllungen sollen nicht entfernt werden. Sollte eine Amalgamfüllung jedoch defekt sein und ersetzt werden müssen, kommen stattdessen die neuen Zahnfüllungen zum Einsatz. Alternativ können weiterhin Kunststofffüllungen auch im Seitenzahnbereich verwendet werden.
Sonderregel fällt weg
Für Kinder, Schwangere und Stillende hatten die Krankenkassen bisher die Kosten für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich übernommen, weil für sie die Verwendung von Amalgam bereits verboten war. Mit dem grundsätzlichen Verbot von Dentalamalgam fällt diese Sonderregelung für Kinder, Schwangere und Stillende ab Januar 2025 weg. Auch sie erhalten dann die oben genannten Füllungsmaterialien für die Behandlung von Karies im Seitenzahnbereich, heißt es von der AOK weiter.
(Quelle: AOK)