Haus geerbt – und jetzt? Was Erben wissen sollten

Haus geerbt – und jetzt? Was Erben wissen sollten
Erben sollten sich in Ruhe überlegen, was sie mit der Immobilie vorhaben // Symbolbild. (Bild: Pixabay)

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Erben ist eine feine Sache. Wer eine Immobilie bekommt, kann sich freuen. Doch plötzliches Eigentum an Haus, Hof oder Wohnung gewährt Rechte, bürdet aber auch viele Pflichten auf. 

Steckt eine Immobilie im Nachlass, bleibt Erben nicht viel Zeit, um sich mit den damit verbundenen Aufgaben, Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen. Finanztest erklärt in der März-Ausgabe, was auf die Erben zukommt.

Eine Immobilie zu erben, klingt erst mal gut. Aber ist sie noch nicht abbezahlt oder in einem derart schlechten Zustand, dass sie quasi wertlos ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen.

Erbschaftssteuer gefällig?

Vom Wert der Immobilie hängt auch ab, wie viel Erbschaftssteuer erhoben wird und wie hoch der Pflichtteil enterbter Angehöriger ist. Auch der Betrag, den ein Erbe den anderen auszahlen muss, wenn er die Immobilie allein beziehen möchte, richtet sich danach.

„Am besten verschafft man sich schnellstmöglich einen Überblick über die geerbte Immobilie. Dazu gehört es, Verträge zu sichten und die Schuldenfreiheit zu prüfen sowie ein Termin vor Ort“, so Sophie Mecchia von Finanztest.

Erbschaft muss beim Finanzamt angezeigt werden

Die Erben tragen die Verantwortung für das Haus sofort. Auch wenn es weit entfernt liegt, müssen sie sich darum kümmern, dass ausreichend geheizt und gelüftet wird und dass keine Gefahren für andere von der Immobilie ausgehen. Die Erbschaft muss beim Finanzamt angezeigt werden. Dafür bleiben nach dem Erbfall drei Monate Zeit.

Erben sollten sich in Ruhe überlegen, was sie mit der Immobilie vorhaben. Drei Wege stehen offen: Selbst beziehen, vermieten, verkaufen. Nur wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, bleibt nicht viel Zeit (im Regelfall sechs Wochen). Gibt es weitere Erben, müssen sich alle abstimmen. Bei Uneinigkeit kann eine Mediation helfen.

Weitere Informationen zum Thema finden sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/immobilie-geerbt.

(Quelle: Stiftung Warentest)