Grillen im Sommer

Grillen im Sommer
Für viele Menschen gehört Grillen zum Sommer einfach dazu. Wer in der Stadt wohnt und keinen eigenen Garten hat, muss beim Grillen einige Regelungen beachten. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Wer im Sommer grillen möchte und keinen Garten hat, muss einige Regelungen beachten. Nicht überall darf gegrillt werden. Bewohner von Mehrfamilienhäusern müssen Rücksicht auf die anderen Parteien im Haus nehmen. Der Mietvertrag kann verschiedene Regelungen zum Grillen enthalten. 

Für viele Menschen gehört Grillen zum Sommer einfach dazu. Der wunderbare Duft des Holzkohlefeuers macht Vorfreude auf gegrilltes Gemüse, Würste, Fleisch und andere Köstlichkeiten. Wer in der Stadt wohnt und keinen eigenen Garten hat, muss beim Grillen einige Regelungen beachten. Die Rechtslage ist in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich. Auch in den Städten und Gemeinden können unterschiedliche Regelungen gelten. Neben dem Brandschutz kommt es darauf an, Nachbarn und Umwelt nicht zu belasten.

Regelungen für das Grillen im Sommer

Spezielle Regelungen für das Grillen im Sommer und zu anderen Jahreszeiten gibt es nicht. In den einzelnen Bundesländern können sich die Regelungen unterscheiden. Informationen zum Grillen und eventuellen gesetzlichen Regelungen enthält das Nachbarrecht, das sich in den einzelnen Bundesländern unterscheidet.

Weitere Regelungen können in den einzelnen Städten und Gemeinden gelten. Für Bewohner von Mietwohnungen kann der Mietvertrag Regelungen über das Grillen enthalten, denn es gilt, dass sich Mieter nicht belästigt fühlen, Balkon, Terrasse oder Hof nicht verschmutzt wird und die Brandschutzbedingungen beachtet werden. Das Grillen auf dem Balkon kann in Mehrfamilienhäusern zu einer starken Belastung für die Bewohner werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarn ist es wichtig, mit ihnen abzusprechen, wenn ein Grillabend vorgesehen ist. Der Mietvertrag kann auch eine Klausel enthalten, die das Grillen verbietet.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, welche Regelungen in der Stadt oder Gemeinde bezüglich des Grillens gelten, kann sich an das Ordnungsamt wenden und nachfragen.

Die beste Zeit zum Grillen

Der Sommer, aber auch das Frühjahr und der Frühherbst sind perfekt zum Grillen geeignet. Die meisten Grillfreunde grillen abends und heizen den Grill mitunter schon am späten Nachmittag an. Der Mietvertrag kann Regelungen enthalten, die das Grillen zu bestimmten Zeiten untersagen, beispielsweise:

  • früh am Morgen
  • am späten Abend
  • an Sonntagen
  • an Feiertagen

Wann darf nicht gegrillt werden?

Grundsätzlich darf während der Ruhezeit nicht gegrillt werden. Sie ist allgemein von 22:00 Uhr am Abend bis 06:00 Uhr am Morgen. Bezüglich der Ruhezeiten können in den Städten und Gemeinden jedoch abweichende Regelungen gelten. In verschiedenen Gemeinden ist bis morgens um 07:00 Uhr oder an Sonntagen auch bis morgens um 08:00 Uhr Ruhezeit.

In langen Trockenperioden, in denen eine hohe Waldbrandgefahr herrscht, darf in einigen Gebieten nicht gegrillt werden.

Tipp: Gegrillt wird vielleicht auch mal gerne zum Mittagessen. Allerdings sollten Grillfreunde beachten, dass auch hier aufgrund der Lärmbelästigung das Grillen während der Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr verboten sein kann.

Wo ist Grillen erlaubt?

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, das groß genug ist, muss sich keine Sorgen machen, dass er nicht grillen darf. Lediglich bestimmte Zeiten, zu denen aus Rücksicht auf die Nachbarn generell nicht gegrillt werden darf, müssen beachtet werden. Weiterhin kommt es auf genügend Abstand zum Nachbargrundstück an, um die Nachbarn nicht zu belästigen.

Das Grillen auf Balkon oder Terrasse ist nicht generell verboten. Auch hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. In jedem Fall sollte derjenige, der grillen möchte, mit den anderen Bewohnern eines Mietshauses abstimmen, ob sie nichts dagegen haben. Das betrifft einerseits den Geruch, andererseits auch den möglichen Lärm.

Öffentlich grillen – was ist erlaubt?

Wer keinen Garten hat und auch nicht auf Balkon oder Terrasse grillen kann, stellt sich oft die Frage, ob er an einem öffentlichen Platz grillen darf. In verschiedenen Regionen, beispielsweise auf Freiflächen oder Parks, kann ein Grillverbot herrschen. Mitunter sind Schilder aufgestellt, die auf das Grillverbot hinweisen.

In vielen Parks oder auf öffentlichen Wiesen ist das Grillen oft generell verboten. Wer sich diesem Grillverbot widersetzt, muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei kleineren Verstößen gegen die Parkordnung kann ein Verwarngeld erhoben werden, das abhängig vom Bundesland oder von der Gemeinde unterschiedlich hoch ist. An verschiedenen Stellen in Parks wird mit Schildern mitunter darauf hingewiesen, dass dort Grillen erlaubt ist.

Verboten ist auch Grillen am See, wenn es dort keine Hinweisschilder gibt, laut denen das Grillen erlaubt ist. Verschiedene Bereiche an Seen können für den Landschaftsschutz sichergestellt sein. Das gilt für Uferschutzzonen. Dort ist Grillen grundsätzlich verboten. Auf keinen Fall darf in Naturschutzgebieten gegrillt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einem See oder anderswo in der Natur liegen.

Was beim Grillen im Freien zu beachten ist

Wer öffentlich grillen möchte, dort, wo es erlaubt ist, muss einiges beachten. Zum Boden sollte ein Mindestabstand eingehalten werden, der jedoch nicht einheitlich geregelt ist. Das ist wichtig, damit der Boden nicht zu stark geschädigt wird.

Der Grill benötigt einen sicheren Stand, damit er bei Wind nicht umkippt. Wichtig ist auch der Abstand zu Bäumen und anderen Objekten in der Natur. Es sollte selbstverständlich sein, dass Grillfreunde ihre Abfälle nicht in der Natur lassen, sondern sie ordnungsgemäß entsorgen und den Grillplatz sauber halten.