Gift im Kinderzimmer: Wenn die Puppe krank macht

Gift im Kinderzimmer: Wenn die Puppe krank macht
Ein Großteil der schädlichen Spielzeuge wird durch den Online-Handel im Ausland bestellt, besonders aus China. (Bild: Tutye/ iStock / Getty Images Plus)

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Über 200 getestete Spielzeuge enthalten verbotene Schadstoffe. Das ergaben stichprobenartige Kontrolle der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Diese Gifte können bei Kindern u.a. die Fortpflanzungsorgane schädigen oder sind krebserregend. Die Kinder sind schutzlos ausgeliefert. Der BUND informiert und gibt Tipps für Verbraucher.

40 Prozent der gemeldeten Spielzeuge sind ausgerechnet Puppen, die im engen Kontakt zu Kindern stehen. Diese enthalten häufig in besorgniserregenden Mengen hormonell wirksame Phthalate, ein Plastikzusatzstoff der oft als Weichmacher bezeichnet wird. Oft bemängelt wurde auch Spielzeugschleim, deren Schadstoff Bor über die Haut aufgenommen werden kann und zu Unfruchtbarkeit führen kann. Auch Spielzeugpistolen, Luftballons und Wasserbomben, Plastikbälle, Badespielzeuge und Fingerfarben wurden erfasst.

Stichproben liefern nur Hinweise zum Ausmaß

In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der vom EU-Schnellwarnsystem erfassten Produkte, die gegen EU-Chemikalienrecht verstoßen, vervierfacht. Ein Großteil dieser schädlichen Spielzeuge wird durch den Online-Handel im Ausland bestellt, besonders aus China. Einige Hersteller befinden sich aber auch in Europa. Zum Beispiel enthielten der Luftballons der deutschen Firma Riethmüller krebserregende Nitrosamine. Daraufhin mussten die Ballons vom Markt genommen werden.

Schadstoffe können Erkrankungen verursachen

Besonders Babys und Kleinkinder sind gefährdet, da sie sich noch im Wachstum befinden. Schadstoffe können eine Vielzahl von Erkrankungen verursachen, darunter Krebserkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems, Stoffwechselerkrankungen und Erkrankungen des Immun- und Hormonsystems, Allergien sowie andere akute und chronische Gesundheitsschäden.

Ein vom BUND beauftragtes Rechtsgutachten stellt fest, dass die aktuellen Gesetze in Deutschland und der EU keinen ausreichenden Schutz vor Produkten bieten, die gegen Chemikalien- und Produktsicherheitsrecht verstoßen. Der stetig wachsende Online-Handel spielt hier eine tragende Rolle. Maßnahmen bei Verstößen haben keine abschreckende Wirkung. Dadurch gelangen Produkte auf den europäischen Markt, welche die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt gefährden.

Tipps für Verbraucher

  • Sehr viele Produkte, die verbotene Schadstoffe enthielten, waren aus PVC. Vermeiden Sie vor allem Produkte aus Weich-PVC und bevorzugen Sie plastikfreie Alternativen. Puppen gibt es aus unbedenklichen Textilien und auch zertifiziertes Holzspielzeug ist eine gute Alternative.
  • Nutzen Sie die ToxFox-App und lassen Sie Unternehmen wissen, dass Sie giftfreie Produkte wollen.
  • In der EU haben Sie ein Auskunftsrecht zu Chemikalien in Produkten, die als besonders besorgniserregend eingestuft wurden. Durch einen Scan mit der ToxFox-App des BUND können Sie es ganz leicht einfordern. Die ToxFoxApp versendet in Ihrem Namen eine Anfrage an den Hersteller oder Händler. Firmen sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, wenn ein Produkt Schadstoffe enthält. Und mit jeder Anfrage merken Firmen: Wir wollen Produkte ohne Gift!

(Pressemittelung: BUND)