
Am Wochenende in die Notfallpraxis – nur wenn es erforderlich ist
Stuttgart – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Notfallpraxen an den Wochenenden und Feiertagen sowie in der Nacht nur für die Versorgung von medizinisch notwendigen, unaufschiebbaren Behandlungen vorgesehen sind.