Zum 1. Oktober 2026 wird das Tuttlinger Forstamt zur Unteren Forstbehörde. Damit übernimmt die Stadt künftig Aufgaben, die bisher beim Landkreis lagen.
Die neue Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Tuttlingen einschließlich der Teilgemeinden Nendingen, Möhringen und Esslingen. Ausgenommen sind lediglich die Staatswaldflächen.
Für die Waldflächen in diesem Zuständigkeitsbezirk nimmt das städtische Forstamt künftig die Aufgaben der Unteren Forstbehörde wahr. Dazu gehören unter anderem die Forstaufsicht und der Forstschutz, die Beratung und Betreuung von Waldbesitzenden sowie die Durchführung forstlicher Fördermaßnahmen.
Zuständigkeit wechselt vom Landkreis zur Stadt
Bisher waren diese Aufgaben beim Landkreis angesiedelt. Bereits im Januar hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Erhebung zur Forstbehörde vorgenommen. Zum 1. Oktober wird diese nun auch praktisch umgesetzt.
Tuttlingen ist damit neben Biberach und Villingen-Schwenningen die dritte Große Kreisstadt in Baden-Württemberg, die die Aufgaben der Unteren Forstbehörde selbst wahrnimmt. Für die Tuttlinger Forstverwaltung bringt die Änderung mehr Eigenständigkeit und soll den Arbeitsalltag vereinfachen.
Abstimmungsprozesse fallen künftig weg
Tuttlingen ist die siebtgrößte waldbesitzende Kommune im Land und verfügte bereits bisher über eine gut ausgestattete Forstverwaltung, die annähernd sämtliche forstwirtschaftlichen Themen selbstständig bearbeitet.
Dazu zählen beispielsweise die forsttechnische Betriebsleitung, der forstliche Revierdienst, das Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden, die Betreuung der Privatwaldbesitzer sowie die Waldpädagogik. Diese Aufgaben bleiben bestehen. Durch die Neuregelung fallen künftig jedoch zeitintensive Abstimmungsprozesse weg.
(Quelle: Stadt Tuttlingen)