Punktesystem entscheidet über Vergabe Stadt Tuttlingen verkauft Bauplätze im Wendelsgrundweg

Stadt Tuttlingen verkauft Bauplätze im Wendelsgrundweg
Es wird ein Bauplatz im Wendelsgrundweg 20 in Tuttlingen für den privaten Wohnbau ausgeschrieben. (Bild: Stadt Tuttlingen)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Stadt Tuttlingen bietet einen Bauplatz im Wendelsgrundweg 20 an. Es wird dabei das neue Vergabesystem angewandt, bei dem eine bestimmte Punktzahl entscheidet, wer den Zuschlag erhält – es gilt also nicht der Eingangszeitpunkt der Anträge. Die Bewerbungsfrist dauert vom 21. Oktober bis zum 12. Januar 2025, 24 Uhr.

Es wird ein Bauplatz im Wendelsgrundweg 20 in Tuttlingen für den privaten Wohnbau ausgeschrieben. Dieser hat eine Größe von 861 Quadratmetern. Der Kaufpreis liegt bei 250,00 Euro je Quadratmeter, insgesamt also 215.250 Euro. Hinzu kommen für den Erwerber die Erwerbsnebenkosten sowie die Hausanschlusskosten. Das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinie mit Punktesystem, den Lageplan der fünf Grundstücke sowie weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage.

Einen Lageplan ist über das Geoportal auf der Homepage zu finden. Auf dem Baugrundstück befinden sich, neben niedrigen Gehölzen und kleinen Bäumen, eine Esche mit ca. 14 Metern Höhe und ein Bergahorn mit einer Höhe von ca. 12 Metern. Diese beiden Bäume werden im Herbst/Winter 2024 durch die Stadt Tuttlingen gefällt, so dass das Baugrundstück bis zum Verkauf frei bebaubar ist.

Nach der Punktvergabe erhält der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.

Bewerbungsberechtigte sind volljährige, natürliche Personen (also keine Makler, Architekten, Fertighaushersteller, private Bauunternehmen, Baubetreuer oder sonstige Investoren). Ausgeschlossen sind zudem Personen, die bereits einen vergleichbaren Grundbesitz haben.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs spielt keine Rolle – entscheidend sind die im März vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Der Hintergrund: In Zeiten knappen Baulands soll ein möglichst gerechtes und rechtssicheres Verfahren angewandt werden. Dabei wird nach dem folgendem Punktesystem gewertet:

Soziale Kriterien:

  • Für Verheiratete oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft gibt es 20 Punkt. Ansonsten 10 Punkte
  • Für haushaltsangehörige Kinder gibt es je Kind 30 Punkte. Es werden max. drei Kinder berücksichtigt
  • Für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Person im Haushalt gibt es einmalig 10 Punkte
  • Für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz gibt es einmalig 20 Punkte

Kriterien zum Ortsbezug:

  • Für den Hauptwohnsitz in Tuttlingen gibt es je vollem Jahr 5 Punkte. Berücksichtigt werden maximal 5 Jahre.
  • Alternativ zum Hauptwohnsitz kann auch der Arbeitsplatz in Tuttlingen gewertet werden. Auch hier werden volle Jahre mit 5 Punkten, maximal 5 Jahre, gewertet. Eine Punktevergabe für Wohnsitz und Arbeitsplatz ist allerdings ausgeschlossen.
  • Für sonstige ehrenamtliche Tätigkeit in einem ortsansässigen Verein, öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, sozialkaritativen Organisation oder Mitglied des Ortschafts- und/oder Gemeinderats gibt es ebenso, je vollem Jahr, 5 Punkte. Es werden maximal 5 Jahre berücksichtigt.

Damit die Kriterien zum Ortsbezug nicht die Sozialkriterien übersteigen, werden diese ggf. auf die Maximalpunktzahl der Sozialkriterien gekappt. Naturgemäß können Bewerber mit haushaltsangehörigen Kindern eine höhere Punktzahl erreichen. Damit auch Bewerber ohne Kinder zum Zuge kommen, gibt es das Reisverschlussverfahren 3:1.

Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Demnach muss das Grundstück innerhalb von 2,5 Jahren bebaut werden.

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)