Der Landkreis Tuttlingen untersagt ab sofort das Feuermachen auf allen offiziellen Feuerstellen im Wald. Die Maßnahme gilt wegen der hohen Waldbrandgefahr zunächst bis zum 31. August.
Angesichts der anhaltenden Hitze und Trockenheit verschärft der Landkreis Tuttlingen die Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände. Das Kreisforstamt untersagte das Feuermachen auf allen offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes sowie im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand. Eine entsprechende Allgemeinverfügung trat am 30. Juli 2026 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. August 2026.
Hitze und Trockenheit erhöhen das Risiko
Für die kommenden Tage werden in der Region erneut Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Die hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass die Waldböden stark ausgetrocknet sind. Die Waldbrandgefahr ist dadurch sehr hoch.
Auch die angekündigten kurzen Regenschauer werden nach Einschätzung des Kreisforstamts die Gefahrenlage nicht wesentlich entschärfen. Deshalb setzt die Behörde auf vorbeugende Maßnahmen. Da die meisten Waldbrände durch fahrlässigen Umgang mit Feuer entstehen, sollen die zusätzlichen Schutzmaßnahmen Brände verhindern.
Diese Regeln gelten jetzt im Wald
Neben der Sperrung der offiziellen Feuerstellen bittet das Kreisforstamt alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten:
- Mitgebrachte Grillgeräte sowie jegliche Form offenen Feuers, etwa Fackeln, sind im Wald und innerhalb von 100 Metern zum Waldrand verboten.
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
- Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras oder Laub entzünden können.
- Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, da sie wie Brenngläser wirken und Brände verursachen können.
- Das Verbrennen von Wald- oder Gartenabfällen wie Reisig und Ästen ist derzeit ebenfalls untersagt.
- Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
Allgemeinverfügung online abrufbar
Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
(Quelle: Landratsamt Tuttlingen)