TUPF wird ausgebaut Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch startet an vier Schulen

Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch startet an vier Schulen
Tuttlingen wird das rechtsanspruchserfüllende Komplettpaket zunächst an drei Regelgrundschulen sowie an der Albert-Schweitzer Schule anbieten. (Foto: Stadt Tuttlingen)
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Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für die neu eingeschulten Kinder der bundeweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Tuttlingen wird das rechtsanspruchserfüllende Komplettpaket zunächst an drei Regelgrundschulen sowie an der Albert-Schweitzer Schule anbieten. Für die Ferienzeiten wird die Ferienbetreuung TUPF ausgebaut. Außerdem werden die Angebote der kommunalen Schulkindbetreuung weiter vereinheitlicht und die Gebühren entsprechend angepasst. Nachdem sie 2018 letztmals kalkuliert wurden und die Kosten seither stark gestiegen sind, empfahl der Verwaltungsausschuss am Montag, die Gebühren entsprechend zu erhöhen. 

Künftig soll es ein einheitliches Modell an den Schulen geben

„Bis jetzt hat jede Schule ein eigenes Modell – künftig werden wir das vereinheitlichen“, so OB Michael Beck in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Montag. Nachdem es 2000 die ersten Experimente mit der Verlässlichen Grundschule gab und im Laufe der folgenden Jahre diverse individuell konzipierte Angebote dazu kamen, werden diese jetzt zu einem Gesamtkonzept für die ganze Stadt zusammengefasst.  

Generell, so Fachbereichsleiter Claus-Peter Bensch, müsse man dabei zwischen zwei Grundmustern unterscheiden:

  • Die kommunale Schulkindbetreuung durch städtische Mitarbeiterinnen, bekannt als Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung, bietet Betreuung vor oder nach den Unterrichtszeiten von 7:30 Uhr bis maximal 14:00 Uhr an. Wer dieses Angebot bucht, kann es je nach Bedarf in Anspruch nehmen, das Kind muss aber nicht jeden Tag kommen, da die Schulkindbetreuung der Stadtverwaltung nicht der gesetzlichen Schulpflicht unterliegt. Auch einzelne Tage können mal ausgelassen werden – wenn zum Beispiel die Familie nachmittags einen Ausflug plant. Kinder, die den neuen gesetzlichen Rechtsanspruch geltend machen, können zudem an den Tagen ohne Ganztagsangebote die Betreuung bis 15.30 Uhr buchen.
  • Die Ganztagesschule hingegen ist zwar kostenfrei, dafür aber verbindlich: Sie umfasst Unterrichts- und AG-Angebote von acht Stunden am Tag – und für die gilt dann eben die Schulpflicht. Für die Ganztagsschule können sich auch Kinder ohne Geltendmachung des Rechtsanspruchs anmelden. Lediglich jene Kinder, die auch an Wochentagen ohne Ganztagsangebot bis 15:30 Uhr betreut werden sollen, muss der Rechtsanspruch bis zum 15. März erklärt und die ergänzende Nachmittagsbetreuung der Stadt in Anspruch genommen werden.

Der Ganztagsanspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag, von Montag bis Freitag. Er gilt während der Schulzeit sowie – mit Ausnahme von bis zu vier Wochen – auch in den Schulferien. Der Anspruch wird schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Schulkinder der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen haben. Die Sorgeberechtigten entscheiden selbst, ob und in welchem angebotenen Betreuungsumfang das Angebot genutzt werden soll.

Änderungen ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab Schuljahr 2026/27 wird der  Rechtsanspruch an den Ganztagsschulen Wilhelm-, Karl-, Schildrain- und Albert-Schweitzer-Schule angeboten. Schülerinnen und Schüler aus anderen Grundschulbezirken, die ein anspruchserfüllendes Angebot benötigen, müssen also den Schulbezirk zu den obengenannten Schulen wechseln. Die Schrotenschule und die Grundschule am Holderstöckle kommen, sofern sich der Bedarf entsprechend entwickelt, zu gegebener Zeit dazu.

Ab 2026/27 werden sich auch die Gebühren der kommunalen Schulkindbetreuung ändern. Bisher zahlen die Eltern für die städtische Betreuung vor und nach dem Unterricht rund 0,98 Euro je Betreuungsstunde. Kalkuliert wurden diese Beträge 2018. Seither sind Löhne im öffentlichen Dienst gestiegen und der Personalschlüssel in der Schulkindbetreuung hat sich geändert. Außerdem waren bei der ursprünglichen Kalkulation Verwaltungskosten nicht eingerechnet. Auf dieser Grundlage gab der Verwaltungsausschuss die Empfehlung, den Satz auf 1,50 Euro zu erhöhen. Rechtlich hätte die Stadt auch auf bis zu 3,12 Euro gehen können.

Ergänzendes Angebot während der Schulferien

Um soziale Härten zu vermeiden, soll es mehrere Ermäßigungen geben.

  • Familien mit mehreren Kindern erhalten für die Betreuung des zweiten Grundschulkindes 10 Prozent Nachlass, auf das dritte und jedes weitere 15 Prozent.
  • Inhaber des Familienpasses plus bekommen zusätzlich eine Ermäßigung von 50 Prozent.
  • In besonderen Fällen übernimmt das Jobcenter 100 Prozent der Betreuungskosten.

Da die Ganztagesbetreuung in den Schulen nicht während der Ferienzeiten angeboten wird, setzt der Rechtsanspruch voraus, dass während der Schulferien ein ergänzendes Angebot bereitgehalten wird. „Mit TUPF haben wir schon seit vielen Jahren als eine von wenigen Städten ein solches Angebot während der Ferien – darauf bauen wir jetzt auf“, so OB Michael Beck. Allerdings muss auch TUPF angepasst werden: Die bisherigen TUPF-Programm decken nur 6,5 Stunden ab, der Gesetzgeber fordert aber acht Stunden. Aus diesem Grund, so Fachbereichsleiterin Daniela Alber-Bacher, wird es künftig auch eine „TUPF plus“ geben, welche an 11 Ferienwochen jeweils fünf Tage à acht Stunden angeboten wird. Angepasst werden sollen auch diese Tarife: Das herkömmliche TUPF kostet künftig 70 Euro pro Woche (bisher 63 Euro), bei TUPF plus werden es 93 Euro sein.

Mit diesen Sätzen wird TUPF künftig zu 45 Prozent kostendeckend sein, den Rest bezahlt die Stadt Tuttlingen. Der Zuschussbedarf liegt bei rund 92.300 Euro pro Jahr.      

(Quelle: Stadt Tuttlingen)