Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für die Ortsdurchfahrt von Jungnau

Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für die Ortsdurchfahrt von Jungnau
Um die Anwohner vor Verkehrslärm und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, gilt für die Ortsdurchfahrt von Jungnau jetzt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. (Bild: Landkreis Sigmaringen)

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Für die Ortsdurchfahrt des Sigmaringer Ortsteils Jungnau (B 32) ist am 15. Februar eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nachtzeit in Kraft getreten.

Demnach gilt zwischen 22 und 6 Uhr für den Straßenverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Betroffen ist der Streckenabschnitt vom Gebäude Sigmaringer Straße Nr. 15 bis einschließlich dem Gebäude Veringendorfer Straße 13.

Ziel der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein besserer Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm und damit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Grundlage für die Maßnahme ist ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, in dem die Schwellenwerte für solche Geschwindigkeitsbegrenzungen deutlich abgesenkt wurden.

Nach Berechnungen des Regierungspräsidiums Tübingen und Auswertungen der Verkehrsbehörde sind 40 Anwohner der Ortsdurchfahrt von Jungnau in der Nacht Lärmbelastungen durch Verkehrslärm von mehr als 57 dB(A) ausgesetzt. Aus diesem Grund wurde die Höchstgeschwindigkeit auf dem betroffenen Streckenabschnitt in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 km/h reduziert.

Laut Umweltbundesamt und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) kann der Lärmpegel bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde um bis zu 2 bis 3 dB(A) gesenkt werden.

(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)