Ende der Aufstallungspflicht zum Schutz von Geflügelbeständen im Landkreis Sigmaringen

Ende der Aufstallungspflicht zum Schutz von Geflügelbeständen im Landkreis Sigmaringen
Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Sigmaringen ist ausgelaufen. (Bild: Pixabay)

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Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Sigmaringen ist mit dem Dienstag, 13. Juni, ausgelaufen.

Nachdem im Mai auch der Landkreis Sigmaringen von der Aviären Influenza („Vogelgrippe“) betroffen war, wurde befristet auf vier Wochen eine Stallpflicht für Geflügel in sechs Städten und Gemeinden angeordnet. Damit sollte eine Ausbreitung des festgestellten Virus verhindert werden. Seitdem wurden keine weiteren verendeten beziehungsweise tot aufgefundenen Vögel mehr positiv auf das Virus getestet, sodass die Aufstallungspflicht aufgehoben werden konnte.

Die vom Land angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen jedoch gelten für alle Geflügelhaltungen weiter, unabhängig von der Größe des Bestands. Geflügelhalter sind daher weiterhin angehalten, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausvögeln verhindern. Außerdem sollten sie darauf achten, das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk in den Geflügelbestand einzuschleppen. Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu finden.

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies nachzuholen. Das gilt auch für Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite zu finden.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) und des Landratsamts Sigmaringen (www.landkreis-sigmaringen.de) sowie beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 07571/102-7521.

(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)