Die Stadt Wangen stellt de Wählern bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 erstmals den sogenannten Straßenfinder zur Verfügung. Über dieses Portal können Wahlberechtigte nachschauen, in welchem der 17 Wahllokale in Wangen sie ihre Stimme abgeben können und welchem Wahlbezirk sie zugeordnet sind.
Zwar findet sich auf der bereits zugesandten Wahlbenachrichtigung jeweils das dem Empfänger zugeordnete Wahllokal. Alternativ kann jedoch das digitale Straßenverzeichnis genutzt werden, um das richtige Wahllokal zu finden: Einfach unter www.wangen.de/strassenfinder die eigene Adresse eingeben, und schon erscheint das richtige Wahllokal.
Bei Personen, die erst kürzlich umgezogen sind, kann das Wahllokal wegen verschiedener Stichtagsregelungen jedoch abweichen. Betroffene werden gebeten, sich an das Wahlamt unter der Rufnummer 07522/74-203 zu wenden.
Bisher sind 4200 Anträge auf Briefwahl bei der Stadt Wangen eingegangen (Stand 3. Februar 2025). Das sind deutlich weniger als die Hälfte, die 2021 insgesamt vorlagen. Damals waren es bis zum Wahltag 9965. „Es sind zwar noch knapp drei Wochen bis zur Wahl, aber dennoch scheint es so zu sein, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Bitte nachkommen, und vor Ort wählen wollen“, sagt der Fachbereichsleiter Hauptverwaltung, Julian Schmidberger. „Dafür sind wir sehr dankbar, denn die Zeit für die Versendung der Unterlagen ist deutlich kürzer als sonst üblich.“
100 Auslandsdeutsche, also Menschen, die hier keinen Wohnsitz mehr haben, aber ursprünglich Wangener sind, haben ihren Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt. Das sind laut Schmidberger mehr als sonst.
Ebenfalls außergewöhnlich: Es haben sich rund 40 Personen per E-Mail und telefonisch in der Hauptverwaltung gemeldet und sich als Wahlhelfer angeboten. „Das sind so viel wie noch nie“, sagt er. „Ein Grund könnte sein, dass das Thema in den Medien überregional früh behandelt und damit Interesse geweckt wurde.“ Insgesamt werden rund 200 Wahlhelfer am 23. Februar 2025 in den sogenannten Wahlvorständen im Einsatz sein.
Zu den Aufgaben der Wahlvorstände gehört vor allem, für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu sorgen. Dazu gehört, dass Ruhe und Ordnung im Wahlraum herrschen. Sie überprüfen die Wahlberechtigung, indem sie die erscheinenden Personen mit dem Wählerverzeichnis abgleichen. Sie überprüfen auch die Wahlscheine, geben die Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Schließlich geben sie die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei.
Gegebenenfalls unterstützen sie Wähler mit Behinderung bei der Stimmabgabe.
Nach Schließung der Wahllokale zählen sie vor Ort die Wähler und die Stimmen und ermitteln das vorläufige Wahlergebnis. Dieses Ergebnis wird als Schnellmeldung an die Stadt Wangen weitergeleitet. Im Anschluss stellen sie das Wahlergebnis im Wahlbezirk förmlich fest.
Über den gesamten Wahlverlauf, die Auszählung und die Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Schriftführer ein Protokoll geführt, das von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Info: Am Sonntag 23. Februar 2025 haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte am Wahlsonntag die Wahlbenachrichtigung sowie den Ausweis mitbringen.
(Pressemitteilung: Stadt Wangen)