Tipps: Was tun, wenn man an eine Unfallstelle kommt?

Jedes Fahrzeug muss in Deutschland mit einem gültigen Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten ausgestattet sein.
Jedes Fahrzeug muss in Deutschland mit einem gültigen Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten ausgestattet sein. (Bild: picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz)

In diesem Artikel geben die Fachanwältin für Verkehrsrecht Nicole Ellinger und Steven Grote von der Johanniter Unfallhilfe Oberschwaben Bodensee wichtige Tipps, wie man sich verhalten muss, wenn man als Ersthelfer an einem Unfallort ankommt.

Einmal durch den Erste-Hilfe-Kurs und los geht die Fahrt: Das reicht in Deutschland als Voraussetzung in Sachen Erste Hilfe für den Führerschein. Vorschriften zur Auffrischung eines solchen Kurses gibt es im deutschen Verkehrsrecht nicht, obwohl dies in vielen Fällen lebensrettend sein könnte. Was gibt es eigentlich zu beachten und was ist, auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie wichtig, wenn man an einen Unfallort kommt?

Die Fachanwältin für Verkehrsrecht, Nicole Ellinger (Anwaltskanzlei Wölfle und Partner), sowie Steven Grote, Notfallsanitäter und Bereichsleiter Helfer-vor-Ort bei den Johannitern Oberschwaben geben einen Einblick in eine für viele Autofahrer längst vergessene Welt, die Erste-Hilfe. In Deutschland gibt es in Sachen Hilfeleistung keinen Spielraum: „Jeder ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten“ so Nicole Ellinger, Fachanwältin für Verkehrsrecht bei der Ravensburger Anwaltskanzlei Wölfle und Partner.

Beim Erste-Hilfe leisten könne man juristisch gesehen nichts falsch machen. Fehler seien nicht strafbar, schließlich handle man nach bestem Wissen und Gewissen. Wer nicht hilft, handelt gesetzwidrig. Doch was droht in diesem Fall? „Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.“ so Ellinger.

Eigenschutz ist bei der ersten Hilfe oberste Priorität. Mit einer Maske, idealerweise einer FFP2 Maske, kann man sich vor einer möglichen Corona-Infektion schützen.
Eigenschutz ist bei der ersten Hilfe oberste Priorität. Mit einer Maske, idealerweise einer FFP2 Maske, kann man sich vor einer möglichen Corona-Infektion schützen. (Bild: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach)

Corona: Gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe gilt

Trotz Corona-Pandemie gilt weiterhin die Pflicht zur Ersten Hilfe: Doch, so wie man es beim Erste-Hilfe-Kurs lernt, steht die Eigensicherung immer an erster Stelle, auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Aber auch dort gibt es Ausnahmen: Ob man den Mindestabstand beim Helfen einhalte, liege im Ermessen der helfenden Person. Eine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase Beatmung ist für Laien nicht vorgeschrieben, die Herz-Rhythmus-Massage bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte jedoch schon. Jede Minute zählt, wenn das Herz nicht mehr schlägt.

Übrigens: Ab 2022 sind mindestens zwei Schutzmasken im Erste-Hilfe-Kasten im Auto vorgeschrieben. Bislang sei noch unklar, ob es FFP-2 Masken oder medizinische Masken sein müssen.

Welche Strafen gibt es fürs Gaffen?

Immer wieder berichten Medien über Gaffer. Doch dabei geht es schon lange nicht mehr nur um neugierige über den Zaun schauende Personen. Das Problem: Die Menschen werden immer aggressiver, halten auf der Autobahn mit 120 km/h noch das Handy in der Hand und nehmen bewusst schwere Verkehrsunfälle in Kauf.

Mit dem sogenannten „Gaffer-Sichtschutz“ versuchen die Einsatzkräfte, sensationsgierige Personen vom Filmen der Einsatzstellen abzuhalten.
Mit dem sogenannten „Gaffer-Sichtschutz“ versuchen die Einsatzkräfte, sensationsgierige Personen vom Filmen der Einsatzstellen abzuhalten. (Bild: picture alliance / rtn – radio tele nord | rtn, peter wuest)

Die Strafen fürs Gaffen sind für viele noch zu locker: Zwischen 20 und 1000 Euro kann das Gaffen kosten, wenn es ganz blöd läuft, ist man sogar wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Wer hilflose Personen fotografiert kann sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie läuft das ab? Was muss man beachten, wenn man an eine Unfallstelle kommt?

Selbstverständlich ist das Anhalten bei Unfällen nicht: Soziale Experimente zeigten bereits in der Vergangenheit, dass es oftmals etwas braucht, bis jemand anhält. Doch nicht immer geht es hierbei um Desinteresse zum Helfen, viele sind mit einer solchen Situation überfordert oder haben Angst, doch auch dieses Verhalten ist strafbar.

„Ruhe bewahren! Zwei oder drei Mal tief und bewusst durchatmen, wenn es hektisch wird“ empfiehlt Steven Grote von den Johannitern Oberschwaben-Bodensee. Er gibt Tipps, wie man sich kurz nach dem Ankommen an einer Unfallstelle verhalten sollte:

  1. Unfallstelle absichern, so soll keine Gefahr für die Helfende Person entstehen und nachfolgende Fahrzeuge gewarnt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dafür die Pflicht Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug mitzuführen.

  2. Eigenschutz! Auf Gefahrstoffe, Feuer, Strom, fließenden Verkehr achten.

  3. Patient ansprechen und schauen, ob dieser bewusstlos ist oder eine starke/spritzende Blutung hat

  4. Bei Bewusstlosigkeit: Person in die stabile Seitenlage legen und nicht mehr alleine lassen. Wenn die hilfsbedürftige Person im Fahrzeug ist, aus dem Fahrzeug holen und auf den Boden legen.

  5. Falls Person eingeklemmt ist: Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei der Person bleiben und mit ihr reden. Trotz Bewusstlosigkeit nimmt das Gehirn die Gespräche auf, dies kann in vielen Fällen, so Grote von den Johannitern, beruhigend wirken.

  6. Starke/spritzende Blutung: Hat die Person eine starke oder spritzende Blutung, solle man diese unbedingt versuchen zu stoppen. Dabei empfiehlt sich, je nachdem wo die Verletzung ist, ein Gürtel, Handtuch oder Verbandsmaterial aus dem Erste-Hilfe-Kasten. Wichtig: Druck auf die Wunde ausüben.

  7. Ist der Patient wach, solle man mit ihm sprechen und ihn beruhigen. Bei fließendem Verkehr empfiehlt es sich, die Person und sich selber zum Beispiel hinter einer Leitplanke in Sicherheit zu bringen.

  8. Schmerzen Hals/Wirbelsäule: Gibt jemand im Hals- und/oder Wirbelsäulenbereich Schmerzen an, darf die Person vorsorglich nicht mehr bewegt werden, um mögliche Folgeschäden zu verhindern.

  9. Wärmeerhalt: Besonders über den Winter gilt es bei jedem Hilfsbedürftigen, den Wärmeerhalt zu beachten. Mit der Rettungsdecke oder einer normalen Decke kann damit eine Unterkühlung des Körpers verhindert werden. Bei der Rettungsdecke gibt es beim Wärmefaktor keinen großen Unterschied zwischen der goldenen oder silbernen Seite, im Winter empfiehlt sich die goldene Seite, so ist der Patient im Schnee leichter auffindbar.

  10. Notrufabsetzung: Bevor man den Notruf absetzt, schauen wo man sich befindet. Das kann man über das Navi, Handy oder Straßenschilder.

  11. Wo stelle ich mein Auto hin?: Beim Anhalten an einem Unfallort sollte man immer beachten, dass in wenigen Minuten professionelle Hilfe auftaucht. Das Fahrzeug sollte man nicht direkt am Unfall- oder Einsatzort parken. Je nach Ausmaß des Unfalls, können zahlreiche Einsatzfahrzeuge anrücken.

  12. Wiederbelebung: Bei der verunfallten Person Atmung überprüfen: Hand auf die Brust legen und schauen, ob sich die Brust hebt und senkt, Puls fühlen, hören, ob die Person atmet (an der Nase). Sollte dies nicht der Fall sein, unbedingt mit der Wiederbelebung starten. Auf die klassische Mund-zu-Mund (oder zu-Nase) Beatmung könne man verzichten. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte aber eine regelmäßige Herz-Rhythmus-Massage durchführen. Wie man diese korrekt durchführt, erklären die Johanniter hier.

  13. Rückfragen Notruf beachten: Wichtig! Der Disponent der Rettungsleitstelle kann jederzeit Rückfragen haben, diese unbedingt so gut es geht beantworten, also Handy immer bei sich behalten. In der Regel gibt der Disponent Anweisungen, was in welcher Situation zu tun ist.
Bei einem Herzstillstand zählt jede Sekunde. Eine korrekte Herzdruckmassage ist in vielen Fällen lebensrettend.
Bei einem Herzstillstand zählt jede Sekunde. Eine korrekte Herzdruckmassage ist in vielen Fällen lebensrettend. (Bild: picture alliance / imageBROKER | Jochen Tack)

Was tun, wenn ich selber in einem Unfall verwickelt bin?

Generell gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck in etwa 100 Meter, bei Autobahnen 150 bis 400 Meter Abstand zum Unfallort aufstellen. Bei größeren Unfällen obige Tipps beachten und den Notruf (112) oder die Polizei (110) anrufen und Erste-Hilfe leisten.

Grundsätzlich empfiehlt Verkehrsrechts-Fachanwältin Nicole Ellinger, Beweisfotos zu machen und Zeugen zu suchen. Weiter solle man Personalien und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten aufnehmen. Aber Achtung! Sich ohne das Feststellen der Personalien vom Unfallort zu entfernen ist nicht erlaubt und strafbar.

Wer zum Beispiel auf dem Parkplatz ein anderes Auto angefahren hat, darf nicht nur einen Zettel mit den Daten darauf hinterlassen, dies fällt ebenfalls unter die Unfallflucht. „Es ist auf den Geschädigten zu warten oder die Polizei zu informieren.“ so Ellinger von der Ravensburger Anwaltskanzlei Wölfle und Partner.