Landkreis Ravensburg Neue Regelung der Eigenanteile für Schülerbeförderung ab September 2025

Neue Regelung der Eigenanteile für Schülerbeförderung ab September 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 gilt im Landkreis Ravensburg ein neuer Jahres-Eigenanteil für die Schülerbeförderung – auch für Grundschulkinder wie hier beim Ausstieg aus dem Bus. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wurde in den vergangenen Jahren im Landkreis stetig ausgebaut. Das Jugendticket-BW und das Deutschlandticket haben zuletzt nun auch die ÖPNV-Nutzungsmöglichkeiten noch einmal wesentlich verbessert. Schüler können damit nämlich ganzjährig den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. Daher wird das Jugendticket-BW vom Landkreis Ravensburg auch finanziell unterstützt.

Die Verbesserung des Verkehrsangebots, eine bessere Bezahlung von Busfahrern und gestiegene Preise für Fahrzeuge und Instandhaltung haben zu einer Preisanpassung des Deutschlandtickets geführt. Diese Preisanpassung hat das Land auch für das Deutschlandticket Jugend BW so übernommen. Auch dem Landkreis ist es nicht möglich, die Mehrkosten vollständig zu übernehmen. Daher sah sich der Kreistag gezwungen, einen Teil der Mehrkosten an die Familien weiterzugeben. In seiner Sitzung vom 27. März 2025 hat der Kreistag entschieden, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten neu zu regeln. Die Änderungen treten zum 1. September 2025 in Kraft.

Das sind die wesentlichen Änderungen

Jahreseigenanteil statt Monatseigenanteil

Künftig ist ein Jahreseigenanteil pro Schuljahr zu entrichten, der regelmäßig dem Preis des Deutschlandtickets Jugend BW (aktuell 473 € pro Jahr) entspricht. Der Jahreseigenanteil soll in monatlichen Raten (11 Schulmonate) entrichtet werden können. Schüler, die kein Jugendticket-BW erwerben möchten, können weiterhin einzelne Schülermonatskarten direkt bei den Vertriebsstellen des bodo-Verkehrsverbund zum regulären Preis erwerben.

Eine Kostenerstattung ist aber nur noch bis zu der Höhe des aktuellen Preises für das landesweite Jugendticket möglich. Dass diese Grenze nicht überschritten wird, dürfte nur auf sehr wenige Schüler zutreffen.
Die Jahresbetrachtung in der Schülerbeförderung ist auch deshalb richtig, weil das ÖPNV-Angebot das ganze Jahr zur Verfügung steht und folglich auch die Kosten das ganze Jahr anfallen. Gleiches gilt für den freigestellten Schülerverkehr. Der erhöhte Preis und die Jahresbindung sind zwar bedauerlich, das Jugendticket bietet aber auch die Möglichkeit, den Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen.

Eigenanteil für der Klassen 5-10, des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen

Für diese Schüler ist künftig der regelmäßige Jahreseigenanteil zu entrichten, der bisherige ermäßigte Eigenanteil von 80 % entfällt.

Eigenanteil für Grundschüler

Für Schüler der Klassen 1-4 beträgt der Eigenanteil künftig 65 % des regelmäßigen Jahreseigenanteils. Dennoch steigt die Jahresbelastung für diese Schüler aufgrund der Umstellung auf einen Jahreseigenanteil nur in leichtem Maße (umgerechnet 2,95 € pro Schulmonat).

Eigenanteil für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten

Für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil künftig 60 % des regelmäßigen Jahreseigenanteils. Auch hier steigt die Jahresbelastung nur entsprechend geringfügig (umgerechnet 80 Cent pro Schulmonat).

Keine Kostenerstattung für Schülermonatskarten im Schülerlistenverfahren

Der Erwerb von Schülermonatskarten ist allerdings weiterhin über die Vertriebsstellen des bodo-Verkehrsverbundes möglich. Eine Erstattung kommt hier aufgrund des Jahreseigenanteils in den überwiegenden Fällen nicht in Betracht. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Kosten für die Schülermonatskarte grundsätzlich selbst getragen werden müssen und dies bei der Bestellung im Schülerlistenverfahren besonders berücksichtigt werden sollte.

Wegfall Kostenerstattung für Berufsschüler in Teilzeit

Die Kostenerstattung für Berufsschüler in Teilzeit (einzelne Schultage pro Woche bzw. Blockunterricht) fallen künftig nicht mehr unter die Kostenerstattungssatzung. Ausnahmen hiervon kann es nur in besonderen Härtefällen geben. Darüber entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.

Gewohnter Vertriebsweg bleibt erhalten

Auch weiterhin kann das Jugendticket über das Schülerlistenverfahren bezogen werden. Für die Familien bleibt der gewohnte Vertriebsweg also erhalten.

Informationen zur Ersattungsregelung erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)