
Bus



Medizinische Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Singen – Vom heutigen Montag, dem 25. Januar, muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das teilen die Stadtwerke Singen mit. Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen.

Medizinische Masken ab 25. Januar im ÖPNV Pflicht
Von Montag, 25. Januar 2021 an muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Als medizinische Masken sind dabei OP-Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz zu verstehen, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.