Bürger in Ravensburg können der Weitergabe bestimmter Meldedaten widersprechen. Das betrifft unter anderem Jubiläen, Wahlwerbung und Religionsgemeinschaften.
Das Bundesmeldegesetz erlaubt Meldebehörden in bestimmten Fällen, persönliche Daten aus dem Melderegister an öffentliche Stellen oder andere berechtigte Empfänger zu übermitteln. Wer eine solche Weitergabe nicht möchte, kann für einzelne Datenübermittlungen eine Sperre beantragen.
Widerspruch bei Jubiläen und Wahlwerbung
Ein Widerspruch ist unter anderem bei Alters- und Ehejubiläen möglich. Ohne eine entsprechende Sperre dürfen bei runden Geburtstagen und Ehejubiläen Daten an Bürgermeister, Presse sowie an das Staatsministerium zur Ehrung durch den Ministerpräsidenten übermittelt werden.
Auch der Weitergabe von Meldedaten an Parteien und Wählergruppen zum Versand von Wahlwerbung vor einer Wahl können Bürger widersprechen. Eine weitere Widerspruchsmöglichkeit besteht bei der Datenübermittlung zur Information von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei Wahlen.
Darüber hinaus kann der Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften widersprochen werden.
Übermittlungssperre online oder per Post beantragen
Der Widerspruch kann über das Online-Formular „Melderegister -Übermittlungssperre beantragen“ auf der städtischen Website unter www.ravensburg.de/onlinedienste eingereicht werden.
Alternativ ist der Antrag postalisch an die Stadt Ravensburg, Bürgeramt, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg, möglich. Der Widerspruch gilt unbefristet für die Zukunft.
(Quelle: Stadt Ravensburg)