Auf einem Grundstück der Stadt Bad Waldsee entsteht eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft. Die Stadt weist auf die erschöpfte Kapazität hin und fordert eine Obergrenze für Flüchtlinge in Deutschland. Bad Waldsee appelliert nun erneut mit Nachdruck an den Landkreis, die Gemeinden zu entlasten.
Der Landkreis Ravensburg hat mit dem Bau einer vorübergehenden Flüchtlingsunterkunft in der Steinstraße in Bad Waldsee begonnen. Die Stadt hat dem Landkreis dafür befristet ein Grundstück zur Verfügung gestellt, auf dem die Containeranlage entsteht. Die Unterkunft bietet Platz für maximal 57 Geflüchtete.
Die Kosten für den Bau, die Unterhaltung und die Betreuung der Flüchtlinge übernimmt der Landkreis, während die Stadt eine jährliche Pacht für das Grundstück erhält. Die Unterkunft soll bis spätestens April 2024 fertiggestellt werden. Vor dem Bezug der Anlage wird die Bevölkerung nochmals informiert.
Aufnahmekapazität erschöpft Oberbürgermeister Matthias Henne, Bürgermeisterin Monika Ludy und der Gemeinderat appellieren erneut mit Nachdruck an den Landkreis: Die Aufnahmekapazität in Bad Waldsee sei erschöpft.
Die Stadt unterstütze daher die Forderung des Gemeindetags: „Wenn das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden Staat nicht weiter gefährdet werden soll, dann braucht es in dieser außerordentlichen Belastungssituation eine der Realität gerecht werdende Anpassung der Migrationspolitik.
Die Städte und Gemeinden tragen ihren Teil dazu bei, wie kaum anderswo innerhalb der EU. So sei die Stadt jeden Tag vor Ort bei den Menschen und stelle fest, dass gerade bei diesem Thema das Vertrauen in den Staat schwindet. Es brauche daher wirksame Maßnahmen, um eine Überforderung des Gemeinwesens, aber auch um einen Verlust des gesellschaftlichen Akzeptanzgleichgewichts abzuwenden.“
„Es geht nicht mehr!“
Konkret fordert die Stadt: „Es braucht jetzt dringend wirksame Entscheidungen, die Bundes- und Landespolitik muss handeln, damit die Städte und Gemeinden entlastet werden.“ Es müsse dringend eine Obergrenze für Flüchtlinge in Deutschland eingeführt und für eine gerechte Verteilung in Europa gesorgt werden.
Asylgesetz verpflichtet Städte zur Aufnahme
Das Asylgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden zur Aufnahme von Geflüchteten, ein Wahlrecht gibt es nicht.
Die Verteilung der Flüchtlinge ist dabei in drei Stufen organisiert:
- Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
- Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis (maximal 24 Monate)
- Anschlussunterbringung in den Kommunen
Für die Unterbringung im Landkreis und in den Kommunen gibt es einen Schlüssel, der sich an der Einwohnerzahl misst. Das bedeutet, dass alle Kommunen im Landkreis Ravensburg entsprechend der Einwohnerzahl Flüchtlinge aufnehmen müssen. Sobald der Landkreis dafür auf einem städtischen Grundstück baut, trägt dieser alle Kosten.
(Quelle: Stadt Bad Waldsee)