Beschriftung ist wichtig Herrenloses SUP vor Wasserburg auf dem Bodensee entdeckt

Herrenloses SUP vor Wasserburg auf dem Bodensee entdeckt
Durch die ordnungsgemäße Beschriftung eines SUPs konnte ein Großeinsatz verhindert werden // Symbolbild. (Bild: Davor Knappmeyer)

WOCHENBLATT

Ein Motorbootfahrer fand am Sonntagvormittag ein auf dem See treibendes SUP (Stand-Up-Paddle). Nur ein Paddel war befestigt. Der Mann verständigte sofort die Lindauer Wasserschutzpolizei.

Die eintreffenden Beamten konnten durch das vorschriftsmäßig angebrachte Namensschild auf dem SUP schnell den Eigner feststellen. Durch die Seepolizei in Hard wurde dann mitgeteilt, dass das SUP durch den Besitzer bereits in der Sonntagnacht als verlustig gemeldet wurde.

Laut Polizeimeldung wurde das SUP vermutlich vom Ufer in Österreich unbemerkt auf den See hinausgetrieben. Die Beamten unterrichteten den Eigentümer über den Fund.

Ganz wichtig: SUP beschriften

Gemäß Binnenschifffahrtsverordnung muss ein SUP mit Namen und Adresse des Eigentümers oder seines Halters gekennzeichnet werden – möglichst leserlich und haltbar.

Nur so kann laut Polizei ein aufwendig und kostspielig internationaler Seealarm verhindert werden. Für weitere Fragen zur Kennzeichnung von Booten und Wassersportgeräten stehen die Beamten der Dienstgruppe See der Lindauer Polizeiinspektion unter der Telefonnummer 08382/9100 zur Verfügung.

(Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)