2022 wurden 173 Menschen im Landkreis Lindau eingebürgert

2022 wurden 173 Menschen im Landkreis Lindau eingebürgert
v.l.n.r.: Anastasiϊa Kuziuberdina, Landrat Elmar Stegmann und Manuela Verlingieri-Panatsas. (Bild: Landkreis Lindau / Nadja Krassik)

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Bereits zum zehnten Mal hat Landrat Elmar Stegmann im Rahmen einer Einbürgerungsfeier Menschen willkommen geheißen, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Im Jahr 2022 waren dies 173 Personen aus 44 verschiedenen Nationen.

„Ich freue mich sehr, dass Sie den Landkreis Lindau als Ihre Heimat gewählt haben. Im Namen aller Bürger begrüße ich Sie nochmals auf das Herzlichste in unserer Gemeinschaft“, so der Landrat in seiner Festrede. Während der Feierlichkeiten hat der Landrat außerdem zwei Menschen direkt eingebürgert: Anastasiϊa Kuziuberdina, ukrainische Staatsangehörige und Manuela Verlingieri-Panatsas, italienische und kroatische Staatsangehörige.

„Eine Einbürgerung ist für jeden Einzelnen ein großer Schritt. Er zeigt, dass man sich für eine Zukunft in Deutschland entschieden hat und auch bereit ist, sich hier einzubringen“, so der Landrat. Er ermutigte gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Integrationsbeirats Paolo Mura die Menschen, sich im politischen und gesellschaftlichen Leben zu engagieren. „Ehrenamtliches Engagement bietet eine große Chance sich noch besser zu integrieren und sein Leben aktiv zu gestalten“, so Mura.

2022 wurden 86 Männer und 87 Frauen eingebürgert. Neunzehn Personen haben eine italienische Herkunft, siebzehn eine türkische und dreizehn eine syrische, die restlichen kommen aus weiteren 41 verschiedenen Ländern, darunter sind viele europäische Staaten, aber beispielsweise auch Mexiko, Brasilien, Kuba und China.

Hintergrundinformation

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Kriterien für die Einbürgerung sind unter anderem ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache, die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts, keine größeren Verurteilungen und in der Regel ein bestandener Einbürgerungstest (falls nicht eine deutsche Schule besucht wurde).

(Pressemitteilung: Landratsamt Lindau)