Die Stadt Singen hat auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen der Autotuning-Szene über die Ostertage im gesamten Stadtgebiet untersagt.
Die Regelung stützt sich auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg und gilt im Zeitraum von Gründonnerstag, 17. April, 0 Uhr, bis Ostermontag, 21. April, 24 Uhr.
Verbot gilt für öffentliche und private Flächen
Das Verbot umfasst sowohl öffentliche Verkehrsflächen als auch private Grundstücke. Als unerlaubtes Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf getunten Fahrzeugen. Ziel der Maßnahme ist es, Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, wie sie in den vergangenen Jahren beobachtet wurden, von vornherein zu verhindern.
Zwangsgeld und Abschleppmaßnahmen bei Verstößen
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung ziehen ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro nach sich. Wird der Anordnung innerhalb von 20 Minuten nicht Folge geleistet, kann das Fahrzeug auf Kosten der Beteiligten abgeschleppt und vorübergehend beschlagnahmt werden. Die dadurch entstehenden Kosten können bis zu 350 Euro zuzüglich Aufbewahrungskosten betragen.
Rückgabe des Fahrzeugs erst nach Ostern möglich
Die Herausgabe eines beschlagnahmten Fahrzeugs erfolgt frühestens am Dienstag nach Ostern – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist technisch verkehrstauglich. Zudem müssen alle entstandenen Kosten vollständig beglichen sein.
Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung hat die Polizei verstärkte Kontrollen angekündigt. Ziel sei es, frühzeitig eine klare Linie gegenüber unzulässigen Treffen zu zeigen und Eskalationen zu vermeiden.
Weitere Informationen online abrufbar
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der offiziellen Website der Stadt Singen abrufbar.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: Stadt Singen)