Gefährdungslage durch Stein- und Blockschlaggefahr Dauerhafte Sperrung des Ten-Brink-Wegs in Hohentwiel notwendig

Nach dem Steinschlag im April bleibt der Ten-Brink-Weg (rot) dauerhaft gesperrt.
Nach dem Steinschlag im April bleibt der Ten-Brink-Weg (rot) dauerhaft gesperrt. (Bild: Orthfoto)

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Singen/Hohentwiel – Anlässlich des Blockschlagereignisses vom 26.04.2022 wurde die Gefährdungssituation für den Ten-Brink-Weg insgesamt beurteilt. Laut dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg besteht mit Blick auf Felsausbiss und Hangneigung für nahezu sämtliche Bereiche des Ten-Brink-Wegs eine potenzielle Gefährdung durch Stein- und Blockschlag, sodass eine dauerhafte Sperrung des Weges notwendig ist.

Eine notwendige Umplanung der Wegeführung des Vulkanpfades ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg in Arbeit.

Die potenzielle Gefährdung hat sich mit dem Blockschlagereignis im April diesen Jahres zu einer konkreten Gefährdung verdichtet, wobei es einem glücklichen Zufall geschuldet war, dass sich zum Zeitpunkt des Ereignisses kein Mensch im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhielt und zu Schaden kam.

Für eine Beurteilung der konkreten Gefährdungssituation durch Stein- und Blockschlag für Leib und Leben müsste laut LGRB die komplette Felskulisse am Seil begangen werden. Dies würde bereits angesichts deren Größe und Weitläufigkeit sowie der schweren Zugänglichkeit einen immensen zeit- und kostenintensiven Aufwand bedeuten und mit Blick auf die in großen Teilen bestehende labile Felsstruktur nicht zuletzt mit einer erheblichen Gefährdung für die Begehenden einhergehen. Auch wären mit der Begehung der Felskulisse und einer Beseitigung des Bewuchses erhebliche Eingriffe in Flora und Fauna verbunden.

Für einen nicht abschätzbaren Zeitraum der Begutachtung müssten die sich darunter befindlichen Wege und die Hohentwiel Straße gesperrt werden, was wiederum weitreichende Folgen für den Besucherverkehr des Hohentwiel mit sich brächte.

Neben diesem kaum abschätzbaren Aufwand wären passive Sicherungen, wie etwa Schutzzäune (Hochenergiezäune), aber auch aktive Sicherungen in Gestalt von Vernagelungen, Trossenumgürtungen, Vernetzungen (mit hochfestem Stahldrahtgeflecht), Spritzbetonunterfütterungen etc. notwendig.

Die Naturschutzverwaltung hat jedoch bereits betont, dass eine für die Verkehrssicherung notwendige massive Felssicherung durch Anker, Spritzbeton o.ä. naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig sei.

Indem eine Beurteilung der konkreten Gefährdungssituation des Ten-Brink-Wegs durch Stein- und Blockschlag und sich daraus ergebende Sicherungsmaßnahmen nicht umsetzbar scheinen, stellt die dauerhafte Sperrung des Ten-Brink-Wegs nach Abwägung von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz (VBV) das einzige Mittel dar, auf die vorhandene Gefahrensituation verantwortungsvoll zu reagieren.

Mildere Mittel, wie reine Gefahrenhinweise, hält VBV mit Blick auf das aktuelle Blockschlagereignis und den Umstand, dass nicht einschätzbar ist, wie hoch und akut die Stein- und Blockschlaggefahr für Passantinnen und Passanten des Ten-Brink-Wegs tatsächlich ist, nicht für hinreichend geeignet und verantwortbar.

Insbesondere da aus Sicht von VBV aufgrund von Lage und Frequentierung als Publikumsmagnet auf eine erhöhte Sicherheitserwartung durch die PassantInnen geschlossen werden kann. Trotz vorhandener Warnschilder würden diese darauf vertrauen, dass ihnen in dieser Lage nur Wege eröffnet werden, wenn diese hinreichend sicher sind.

(Pressemitteilung: Vermögen und Bau Amt Konstanz)