Ab dem Frühjahr 2026 plant die Deutsche Bahn, die Panoramastrecke zwischen Vaihingen und dem Stuttgarter Hauptbahnhof im Zuge der Bauarbeiten für Stuttgart 21 zu sperren. Die Konsequenz: Die Gäubahn endet künftig rund 10 Kilometer vor Stuttgart, Reisende müssen auf die S-Bahn umsteigen. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Eisenbahnbundesamt zu einem Eingreifen bewegen wollte, wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.
Konstanz‘ Oberbürgermeister Uli Burchardt zeigt sich enttäuscht: „Diese Entscheidung ist ernüchternd. Wieder einmal stehen bürokratische Hürden dem Erreichen unserer selbstgesteckten Klimaziele im Weg. Wie soll die Verkehrswende gelingen, wenn eine der wichtigsten Bahnverbindungen der Region gekappt wird?“
Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden – die DUH hat bereits angekündigt, weiterzuklagen – drohen weitreichende Folgen für die gesamte Region. Etwa 1,4 Millionen Menschen und zahlreiche Unternehmen könnten von der direkten Anbindung an die Landeshauptstadt abgeschnitten werden. „Die Staus auf der A81 werden dadurch sicher nicht kürzer“, so Burchardt weiter.
Konstanz droht massive Verschlechterung der Bahnanbindung
Für Konstanz bedeutet die Sperrung der Panoramastrecke eine drastische Verschlechterung der Bahnanbindung. Während der Regionalplan eine ICE-Erreichbarkeit innerhalb einer Stunde vorsieht, rückt dieses Ziel in noch weitere Ferne. Bahnreisen nach Stuttgart verlängern sich durch den erzwungenen S-Bahn-Umstieg erheblich – besonders Fernreisen könnten dadurch deutlich unzuverlässiger werden.
„Wer mit dem letzten Zug aus Stuttgart nach Konstanz will, muss künftig fürchten, in Vaihingen nur noch die Rücklichter der abgefahrenen Gäubahn zu sehen“, kritisiert Burchardt.
Verstoß gegen Planfeststellungsbeschluss sorgt für Unmut
Die Stadt Konstanz hatte gehofft, dass die Klage der DUH erfolgreich sein würde, da die geplante Sperrung gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 verstößt. Dieser sah ursprünglich nur eine sechsmonatige Unterbrechung vor.
Dass das Gericht nun feststellt, dass es keine zeitlichen Vorgaben gibt, sorgt beim Oberbürgermeister für Unverständnis: „Was ist ein Planfeststellungsverfahren wert, wenn es die Grundlage für die Sperrung einer wichtigen Fernverkehrsroute bildet, die Bahn sich aber nicht an zeitliche Vorgaben halten muss?“
Interessen der Stadt Stuttgart dominieren die Debatte
Konstanz setzt sich seit Jahren gemeinsam mit anderen Städten für eine bessere Bahnverbindung zwischen Stuttgart und Zürich ein. Doch die Interessen der Stadt Stuttgart, auf den frei werdenden Gleisflächen Wohnraum zu schaffen, dominieren die Debatte.
Noch besteht Hoffnung, dass das Berufungsverfahren in diesem Jahr stattfinden kann. Besonders kritisch sieht Burchardt den geplanten Pfaffensteigtunnel, der ab 2033 eine alternative Anbindung schaffen soll. „Bei einem Tunnel dieser Größenordnung ist es fraglich, ob die angekündigte Bauzeit von sieben Jahren eingehalten wird“, warnt er.
(Quelle: Stadt Konstanz)