Neue Namen, neue Debatten Straßenumbenennungen in Konstanz nehmen Fahrt auf

Straßenumbenennungen in Konstanz nehmen Fahrt auf
Die frühere „Franz-Knapp-Passage“ heißt nun „Rathauspassage“. Am 18.03.2025 haben Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn und Michael Räder, Mitarbeiter der Technischen Betriebe Konstanz, das neue Straßenschild montiert. (Bild: Stadt Konstanz)

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Die Stadt Konstanz setzt die geplanten Umbenennungen mehrerer Straßen um. Während zwei Straßennamen bereits offiziell geändert wurden, gibt es gegen weitere Umbenennungen Widersprüche. Der Prozess folgt strengen Richtlinien und umfasst mehrere Verwaltungsschritte.

Erste Umbenennungen offiziell vollzogen

Im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2023 wurden bereits zwei Straßennamen geändert:

  • Die Felix-Wankel-Straße heißt nun Robert-Gerwig-Straße
  • Die Franz-Knapp-Passage wurde in Rathauspassage umbenannt

Diese Umbenennungen sind seit dem 25. Februar 2025 rechtskräftig und wurden am 18. März 2025 umgesetzt. Die Stadtverwaltung hat die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig informiert. Zudem werden derzeit Ergänzungstafeln vorbereitet, die die Hintergründe der neuen Straßennamen erklären sollen.

Widersprüche gegen weitere Umbenennungen eingereicht

Nicht alle geplanten Umbenennungen sind unumstritten. Gegen folgende Straßenumbenennungen wurden Widersprüche eingelegt:

  • Otto-Raggenbass-Straße → Emma-Herwegh-Straße
  • Conrad-Gröber-Straße → Joseph-Picard-Straße
  • Hindenburgstraße → Matthias-Erzberger-Straße
  • Werner-Sombart-Straße → Ralf-Dahrendorf-Straße

Die Widerspruchsverfahren dauern in der Regel etwa drei Monate und enden mit einem Widerspruchsbescheid. Falls die Widersprüche abgelehnt werden, können die Betroffenen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen.

Kriterien und Verfahren der Straßenumbenennung

Die Benennung und Umbenennung von Straßen erfolgt nach § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und liegt in der Verantwortung der Gemeinde. In Konstanz basiert die Entscheidung auf den „Allgemeinen Richtlinien der Stadt Konstanz für die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen“ (2014).

Die Stadtverwaltung arbeitet in einem strukturierten Prozess:

  1. Gemeinderat beschließt Umbenennungen und entsendet Vertreter in die Straßenbenennungskommission.
  2. Amt für Liegenschaften und Geoinformation leitet die Kommission und setzt die Beschlüsse um.
  3. Stadtarchiv analysiert historische Hintergründe und unterstützt die Kommission mit wissenschaftlicher Expertise.
  4. Abteilung für Datenmanagement und Statistik weist neuen Straßennamen eindeutige Straßenschlüssel zu, um Verwechslungen zu vermeiden.

Weitere Informationen

Eine vollständige Liste aller umbenannten Straßen sowie Erläuterungen zur Namenswahl finden sich auf der offiziellen Website der Stadt Konstanz unter: www.konstanz.de/strassenumbenennung.

(Quelle: Stadt Konstanz)