Der Jahreswechsel rückt immer näher. Während sich manche schon voller Vorfreude auf das Feuerwerk die Hände reiben, können andere das nicht nachvollziehen. Wo böllern in der Region in diesem Jahr tatsächlich verboten ist, steht hier.
Das Feuerwerk gehört für viele zur Tradition einfach dazu. Seit langem wird jedoch diskutiert, ob ein allgemeines Verbot für Feuerwerkskörper eingeführt werden sollte. Bis dato ist es allerdings noch nicht so weit gekommen.
Manche Städte in der Region verhängen allerdings trotzdem ein Feuerwerksverbot für bestimmte Bereiche: Einen Überblick gibt es hier.
Feuerwerk vor allem in Altstädten verboten
In Konstanz ist das Zünden von Feuerwerk in der gesamten Altstadt bereits seit 2015 nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Zudem appelliert die Stadt an die Bürger: Das Hantieren mit Feuer an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie z.B. an der hölzernen Betshalle bei der Lorettokapelle ist verboten. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden sollte.

Ebenso schränken Reutlingen und Bad Waldsee das Böllern in der Silvesternacht ein. In der gesamten Altstadt dürfen keine Raketen fliegen. Rottweil und Bad Saulgau machen mit und verhängen ein Verbot für den historischen Stadtkern.
Auf der vorderen Lindauer Insel gilt das Böllerverbot für die komplette Altstadt. Auf der hinteren Insel darf außerdem beispielweise rund um die Bodenseeklinik nicht gezündelt werden. Die Stadt Lindau veröffentlicht nun weitere Verbotszonen. Wer die Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wie bereits in den letzten Jahren unterbindet auch die Stadt Ravensburg das Feuern in der historischen Innenstadt. Die Gefahr für die Fachwerkhäuser ist zu groß. Die Stadt weist auch darauf hin, dass das Verbot nicht nur Häuser schützen, sondern auch durch CO2-Einsparung und Müllvermeidung zum Klimaschutz beitragen soll.
Für Weingarten gilt ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Martinsberg. Genauer gesagt, kommt das Verbot vom Land Baden-Württemberg. Die Sorge um einen möglichen Brand in der Basilika ist groß. Bereits in den letzten Jahren haben Feuerwerkskörper ihre Spuren an der Steinfassade hinterlassen. Auch abgebrannte Feuerwerkskörper wurden in den Türmen der Basilika entdeckt. Eine Katastrophe, wie das Feuer in der Ravensburger Kirche St. Jodok im März 2018, müsse unbedingt verhindert werden.
In Überlingen kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu teils verheerenden Bränden durch das Zünden von Silvesterraketen. Viele Fachwerkhäuser in der Überlinger Altstadt sind nicht direkt als solche erkennbar, weshalb die Stadt faktisch ein Verbot für die gesamte Altstadt vorsieht. Das betrifft auch das „Dorf “ sowie den Überlinger Landungsplatz. Dieses Verbot erstreckt sich insbesondere über das Gebiet vom Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte, sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße, einschließlich der des Münsterplatzes und der Hofstatt. Auch in den Teilorten rund um Überlingen sind Einschränkungen geplant.
Allgemeine Regeln für sicheren Feuerwerksspaß
In Laupheim, Ulm, Aulendorf oder Sigmaringen gibt es keine expliziten, kommuneneigenen Verbote für das diesjährige Böllern. Die Stadt Laupheim weist allerdings auf die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen der Kracher hin. Nur so können Verletzungen, Verbrennungen oder Brände verhindert werden.
Raketen sollten zum Schutz immer von sicheren Plätzen gestartet werden. Als Abschlussrampen eignen sich beispielsweise leere Flaschen in einem Getränkekasten. Da Raketen und Böller eine erhöhte Brandgefahr bedeuten, dürfen sie niemals in der Nähe von Bäumen, Oberleitungen, Tankstellen oder anderen leicht entflammbaren Dingen gezündet werden. Das Böllern in geschlossenen Räumen ist ebenfalls streng verboten.
Feuerwerk an Kirchen und Krankenhäusern grundsätzlich verboten
Unabhängig von zusätzlichen Verboten der Gemeinden gibt es bundesweit geltende Regeln für das Zünden von Feuerwerkskörpern.
So besteht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, Fachwerkhäusern oder Anlagen wie Tankstellen ein generelles Feuerwerksverbot.
Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, bei den Stadtverwaltungen oder Gemeinden nachzuhaken. Außerdem gilt: Ein verantwortungs – und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester, ist für die Sicherheit aller unumgänglich. Zum Start in das neue Jahr braucht es nämlich vor allem eins nicht: Unfälle.
(Quellen: swr.de, Stadt Laupheim, Stadt Ravensburg, Stadt Biberach, Stadt Bad Waldsee, Stadt Ulm, Stadt Lindau, Stadt Bad Saulgau, Stadt Sigmaringen, Stadt Weingarten, Stadt Aulendorf)