Bundespolizei und Steuerfahndung haben Wohnung und Geschäftsräume in Konstanz, u.a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des gewerbsmäßigen Betruges sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, durchsucht.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz sowie die Steuerfahndung des Finanzamts Konstanz durchsuchten in den Morgenstunden des 4. Aprils 2023 auf Grundlage von Durchsuchungsbeschlüssen, die durch die Staatsanwaltschaft Konstanz erwirkt wurden, zwei Objekte im Landkreis Konstanz. Den Durchsuchungsmaßnahmen liegen Ermittlungen gegen den Inhaber sowie einen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes zugrunde, die im Verdacht stehen, in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in mehreren Fällen Personen körperlich misshandelt zu haben. Ferner soll der beschuldigte Firmeninhaber Personal ohne Sachkundenachweis und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung beschäftigt und damit eine Auftraggeberin in betrügerischer Absicht getäuscht haben.
Im November 2022 wurden bereits zwei Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Die Auswertung der in diesem Zusammenhang sichergestellten Beweismittel hatte in der Folge zu der neuerlichen Durchsuchung geführt.
Die Durchsuchungsmaßnahme unterstützten Beamte des Hauptzollamtes Singen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel wie Speichermedien sowie Geschäftsunterlagen aufgefunden und sichergestellt, ebenso ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät. Das Beweismaterial wird nun einer Auswertung zugeführt, deren Ergebnis in die weiteren Ermittlungen einfließt. Darüber hinausgehende Auskünfte können auf Grund der laufenden Ermittlungen derzeitig nicht erteilt werden.
(Pressemitteilung: Bundespolizeiinspektion Konstanz)