Auf dem Bodensee Beleidigungen und Angriff auf Polizisten: Betrunkener Bootsführer und Partnerin rasten aus

Beleidigungen und Angriff auf Polizisten: Betrunkener Bootsführer und Partnerin rasten aus
ahrmanöver des Wasserschutzpolizeibootes auf dem Bodensee // Symbolbild (Bild: picture alliance / Geisler-Fotopress | Robert Schmiegelt/Geisler-Fotopr)
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Bei einer Polizeikontrolle auf dem Bodensee bei Konstanz zeigten ein stark alkoholisierter Bootsführer und seine Begleiterin wenig Einsicht. Der Mann lallte beim Sprechen, wankte stark und roch intensiv nach Alkohol.

Polizei musste Verstärkung anfordern

Doch damit nicht genug. Wie die Polizei mitteilte, dachten beide Bootsinsassen gar nicht daran, an der Kontrolle mitzuwirken und wollten ihre Fahrt einfach fortsetzen. Ihr Verhalten gegenüber den Beamten wurde immer aggressiver, sie schmissen mit Beleidigungen um sich und die Situation eskalierte. Die Streife war gezwungen, Verstärkung von der Wasserschutzpolizei Konstanz anzufordern.

Beamtin wurde angegriffen und verletzt

Während der Kontrolle griff dann die Begleiterin des Bootsführers unvermittelt eine Beamtin an, verletzte sie dabei an der Hand und trat sie obendrauf auch noch gegen das Schienbein. Auf Grund dessen wurden die beiden Bootsinsassen in den Hafen Staad gebracht, um die Kontrolle endlich abzuschließen.

An Land mischen sich lautstark Bekannte der „Störenfriede“ ein

Die Anwesenheit von Bekannten am Hafen nutzen die beiden Störenfriede nun wiederum aus, um lautstark zu behaupten, dass die Beamten ohne Grund eingeschritten und gewalttätig gegen sie vorgegangen seien. Dies führte zu Solidarisierungseffekten bei den Bekannten, die sich verbal einmischten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Wegen Blutentnahme erneut ausgerastet

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ordnete schließlich eine Blutentnahme bei dem betrunkenen Bootsführer an. Hierfür sollte er mit einem Streifenwagen zu einem Arzt gefahren werden. Dagegen wehrte er sich körperlich massiv und beleidigte die eingesetzten Polizisten erneut.

Ermittlungen laufen

Gegen beide Bootsinsassen wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt. Der Bootsführer wird überdies wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr angezeigt, weil er deutlich über 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte.

Alkohol auf See ist kein Kavaliersdelikt

Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Führen von Schiffen und Booten mit und ohne Patent unter Alkoholeinfluss erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Die Polizei führt auch regelmäßig Kontrollen auf dem Wasser durch. Denn ein alkoholisierter Bootsführer stellt die gleiche Gefahr dar, wie ein betrunkener Autofahrer.

Bei über 1,1 Promille Alkohol kann Strafanzeige drohen

Für sogenannte Rudergänger (ohne Patent) und Schiffsführer (mit Patent) gelten auf dem Bodensee folgende Promillegrenzen: Wer sein Boot mit 0,8 Promille und mehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der Bodenseeschifffahrtsordnung. Wer einen Promillewert von 1,1 überschreitet, muss gar mit einer Strafanzeige gem. dem Strafgesetzbuch rechnen.

In der Folge: Pkw-Führerschein kann auch weg sein

Sowohl das zuständige Schifffahrtsamt als auch die Führerscheinstelle werden über solche Sachverhalte informiert und prüfen daraufhin die Geeignetheit als Boots- und Kraftfahrzeugführer. Es ist also bei derartigen Sachverhalten durchaus möglich, auch den Pkw-Führerschein aufgrund von Ungeeignetheit zu verlieren. Ein Verhalten wie oben beschrieben dürfte die Frage nach einer etwaigen charakterlichen Ungeeignetheit ziemlich schnell beantworten.

(Quelle: Polizeipräsidium Konstanz)