Sicherheit bei der Entsorgung Waffen und Sprengstoff im Bodenseekreis entsorgen

Waffen und Sprengstoff im Bodenseekreis entsorgen
Wer explosives Material oder eine Waffe loswerden möchte, sollte zuerst die Waffenbehörde oder Abfallberatung um Rat fragen. (Symbolbild: Landratsamt Bodenseekreis, KI generiert)
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Nach einer Explosion in einem Altmetallcontainer in Überlingen informieren die Behörden über die sichere Entsorgung von Waffen und Sprengstoff. Dabei gelten wichtige Verhaltensregeln.

Mitte September explodierte auf dem Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid Signalmunition in einem Altmetallcontainer. Eine Person wurde dabei schwer verletzt. Der Vorfall zeigt, welche Gefahren von einer unsachgemäßen Entsorgung ausgehen können.

Das Abfallwirtschaftsamt und die Waffenbehörden im Bodenseekreis weisen deshalb darauf hin, dass Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Pyrotechnik keinesfalls über den normalen Abfall entsorgt werden dürfen. Auch eine Abgabe bei Wertstoffhöfen oder Entsorgungszentren ist nicht möglich.

Beim Transport und bei der Bearbeitung von Abfällen können gefährliche Gegenstände und Stoffe Brände oder unkontrollierte Explosionen auslösen. Die Entsorgung über den Restmüll oder das Altmetall gefährdet damit Menschen und Umwelt und kann als Regelverstoß geahndet werden.

Waffen und Munition nicht eigenständig entsorgen

Wer Schusswaffen, Munition oder Explosivstoffe abgeben möchte, sollte sich zunächst an die zuständige Waffenbehörde wenden. Das gilt auch für Personen, die solche Gegenstände beispielsweise geerbt haben.

Die Behörden klären im Einzelfall, wie die Übergabe erfolgen kann. Gegebenenfalls nehmen Fachleute das Material zunächst in Augenschein und entscheiden anschließend über die weitere Handhabung. Die Abgabe ist in der Regel kostenfrei.

Waffen und Explosivstoffe dürfen nicht unangekündigt zu einer Behörde gebracht werden. Bereits der Besitz oder Transport kann gefährlich sein und gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Im Bodenseekreis sind je nach Wohnort unterschiedliche Waffenbehörden zuständig. Die Städte Friedrichshafen und Überlingen verfügen über eigene Waffenbehörden. Die Zuständigkeit der Stadt Friedrichshafen umfasst auch Immenstaad, die der Stadt Überlingen zusätzlich Owingen und Sipplingen. Für alle übrigen Gemeinden ist das Landratsamt Bodenseekreis zuständig.

Auch die Abfallberatung des Bodenseekreises steht bei Fragen zur richtigen Entsorgung zur Verfügung.

Gefundene Waffen oder Sprengkörper nicht berühren

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Waffen, Munition, Sprengkörper oder ähnliche verdächtige Gegenstände gefunden werden. Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass diese gefährlich sind.

Die Behörden empfehlen folgende Verhaltensregeln:

  • Gefundene Gegenstände nicht berühren oder bewegen.
  • Ausreichend Abstand halten und andere Personen vom Fundort fernhalten.
  • Keinesfalls versuchen, die Gegenstände selbst zu entsorgen, zu öffnen oder unschädlich zu machen.
  • Bei einem konkreten Fund unverzüglich die Polizei über den Notruf 110 verständigen und den Fundort möglichst genau mitteilen.

Ansprechpartner für die sichere Entsorgung im Bodenseekreis

Wer Waffen, Munition oder Explosivstoffe abgeben möchte, kann sich vorab bei den zuständigen Behörden über das weitere Vorgehen informieren.

Waffenbehörde im Landratsamt Bodenseekreis (Rechts- und Ordnungsamt)

Waffenbehörde der Stadt Friedrichshafen (auch Immenstaad)

Waffenbehörde der Stadt Überlingen (auch Owingen und Sipplingen)

Abfallberatung Bodenseekreis

Alle behördlichen Stellen im Bodenseekreis sind zudem über die einheitliche Behördenrufnummer 115 ohne Vorwahl erreichbar.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)