Mehrere Parkplätze und Straßen werden gebührenpflichtig Kressbronn soll vom Verkehr entlastet werden

Kressbronn soll vom Verkehr entlastet werden
Kostenlose Parkplätze sollen in Kressbronn nicht zum Dauerparken benutzt werden. (Bild: alika1712 // iStock / Getty Images Plus)

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Die Gemeinde unterhält in Kressbronn zahlreiche öffentliche Stellplätze und Parkplätze. Diese dienen dem kurzfristigen und nicht dem dauerhaften oder regelmäßigen Abstellen von Kraftfahrzeugen. Zur Regulierung der Nutzung von öffentlichen Parkplätzen kann die Gemeinde eine Parkraumbewirtschaftung einführen und hat dies in der Vergangenheit für einige Parkplätze bereits getan.

Durch die Parkraumbewirtschaftung soll der verfügbare Parkraum effizient genutzt werden. Dies soll zur Entlastung des Verkehrs beitragen und gleichzeitig die Abgas- und Lärmbelästigung reduzieren. Zur Parkraumbewirtschaftung gehört sowohl die Festlegung von Höchstparkzeiten als auch die Erhebung von Parkgebühren.

Höchstparkzeiten dienen vor allem dazu, Dauerparken zu verhindern. Parkgebühren schaffen ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Parkraumangebot und Parkraumnachfrage. Zudem werden durch Parkgebühren die Verkehrsteilnehmer direkt an den Kosten der Parkplatzinfrastruktur beteiligt.

Der allgemeine Steuerzahler wird hierdurch entlastet. Insgesamt soll der Parkverkehr auf die größeren Parkplätze geleitet werden, je näher man am Bodensee parkt, desto teurer wird es. Die großen Parkplätze hingegen sind günstiger als die kleinen Parkplätze oder das Parken auf der Straße.

Durch die Einführung weiterer gebührenpflichtiger Straßen wird ein Ausweichverhalten des Parkverkehrs in die Seitenstraßen unattraktiv und der Seebereich wird von Kraftfahrzeugen entlastet. Hierdurch soll der Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde insgesamt reduziert werden. Ziel der Gemeinde ist es, dass möglichst viele auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigen.

Um bequem und vor allem sicher sein Fahrrad in Kressbronn abstellen zu können, wurden bereits mehrere teils überdachte Fahrradabstellanlagen errichtet – weitere sind geplant.

Es ist festzustellen, dass es seit der Erweiterung der Parkgebühren im Jahr 2017 zu einem vermehrten Ausweichverhalten des Parkverkehrs in Seitenstraßen kam. Ein Problem in der Gemeinde bleibt zudem das Dauerparken. Dauerparken kann nur mit Parkgebühren effektiv entgegnet werden. Der Gemeinderat hat daher in seiner jüngsten Sitzung mit ganz überwiegender Mehrheit beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung ab 2024 nochmals zu erweitern und für weitere Parkplätze und Straßen eine Gebührenpflicht einzuführen.

So wird unter anderem in der Bahnhofstraße, in der Hemigkofener Straße und in der Maîcher Straße eine Gebührenpflicht eingeführt, bis zu 1,5 Stunden bleibt das Parken dort jedoch weiterhin gebührenfrei. In der Alpenblickstraße, Brühlstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Parkweg und Irisstraße sowie im Nonnenbacher Weg, am Bahnhof- und Stellwerkparkplatz werden ebenfalls Parkgebühren eingeführt.

In den zuletzt genannten Straßen besteht die Möglichkeit, eine Jahresparkkarte bei der Gemeinde zu erwerben. Die Inhaber der Echt Bodensee Card können am Bahnhof weiterhin gebührenfrei parken. Ebenfalls werden in der Tiefgarage des Friedhofwegs Parkgebühren eingeführt, am Sonntagvormittag bleibt das Parken dort jedoch gebührenfrei.

„Es ist wichtig, den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde zu reduzieren und die vielen Gäste, die im Sommer täglich in unseren Ort fahren, auf die großen Parkplätze umzulenken. Das dient der Entlastung der Anwohner und aller Bürger. Am besten wäre es, wenn die meisten ganz auf das Auto verzichten würden“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.

„Uns ist allerdings bewusst, dass es auch Menschen gibt, die wegen einer Beeinträchtigung auf das Auto angewiesen sind. Aus diesem Grund werden Personen mit den Schwerbehinderungen G, aG und B von den Parkgebühren befreit, unabhängig davon, ob sie eine Sonderparkberechtigung haben. Es reicht dann also aus, den Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzschreibe auszulegen.

Wer also auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen nicht auf den Fuß- oder Radverkehr setzen kann, der soll auch durch die Parkgebühren nicht getroffen werden. Damit wird die neue Parkgebührenregelung der Gemeinde auch diesen sozialen Aspekten gerecht und steht der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht entgegen“, so der Bürgermeister abschließend.

Wo genau und in welcher Höhe Parkgebühren eingeführt werden, kann direkt in den Unterlagen zur Sitzung am 26.04.2023 im Sitzungsportal auf kressbronn.de nachgelesen werden. Weitere Informationen zur Umsetzung werden Ende des Jahres vor dem Inkrafttreten der neuen Parkgebühren bekanntgegeben.

(Pressemitteilung: Gemeinde Kressbronn)