Damit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht unerwartet Ihre Silvesterparty besuchen müssen, hat das Landratsamt Bodenseekreis wertvolle Hinweise zusammengestellt, um sicher und entspannt ins neue Jahr zu rutschen. Brand- und Verletzungsgefahren durch Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls unterschätzt werden, und auch gesetzliche Vorgaben sind zu beachten. Dabei gilt immer: Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen und Tiere.
Wichtige gesetzliche Regelungen
(§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden: Achten Sie darauf, dass die Feuerwerkskörper das CE-Zeichen tragen.
- Altersbeschränkung beachten: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
- Zeitliche Begrenzung: Feuerwerk ist nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Sicherheitsabstand einhalten: Feuerwerkskörper niemals in Richtung von Personen, brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Wäldern abschießen.
- Sensible Zonen meiden: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäuser) ist Feuerwerk untersagt.
- Lokale Regelungen beachten: In historischen Altstädten und anderen empfindlichen Bereichen können zusätzliche Abbrennverbote gelten.
- Rücksicht auf Tiere: Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Ställen oder Koppeln.
Unfälle und Brände vermeiden
Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, sondern Sprengstoff. Um Unfälle und Brände zu verhindern, rät die Feuerwehr des Bodenseekreises zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
- Anleitung beachten: Lesen und befolgen Sie die Herstellerhinweise sorgfältig. Feuerwerkskörper dürfen in geschlossenen Räumen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
- Kein Eigenbau oder illegale Einfuhr: Basteln Sie keine Feuerwerkskörper selbst und importieren Sie keine illegalen Produkte.
- Keine Aufbewahrung am Körper: Tragen Sie keine Böller oder Raketen in Jacken- oder Hosentaschen.
- Wind beachten: Bei starkem Wind keine Raketen zünden.
- Sicherheitsabstand einhalten: Halten Sie nach dem Zünden Abstand und werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert weg.
- Löschmittel bereithalten: Ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher sollte griffbereit sein.
- Fehlzündungen sicher entsorgen: Zünden Sie nicht funktionierende Feuerwerkskörper niemals erneut an – machen Sie sie stattdessen mit Wasser unbrauchbar.
- Brennbares entfernen: Entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon, der Terrasse und rund ums Haus.
- Fenster schließen: Halten Sie Fenster während der Feuerwerkszeit geschlossen.
Für den Notfall gewappnet
Falls es doch zu einem Vorfall kommt, wählen Sie die europaweite Notrufnummer 112. Weitere wichtige Notfallnummern finden Sie auch auf der Website des Bodenseekreises unter dem Menüpunkt „Notfall“: www.bodenseekreis.de
Die Feuerwehren des Bodenseekreises und das Landratsamt wünschen Ihnen einen guten und sicheren Start ins Jahr 2025!
(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)
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