Heimkonferenz des Bodenseekreises: Neue Perspektiven für die Pflege

Heimkonferenz des Bodenseekreises: Neue Perspektiven für die Pflege
Die Heimkonferenz fand am 8. November 2023 im Säntissaal des Landratsamtes Bodenseekreis statt. (Bild: Landratsamt Bodenseekreis)

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Zum insgesamt 9. Mal lud Sozialdezernent Ignaz Wetzel im November die Führungskräfte der Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ins Landratsamt zur Heimkonferenz des Bodenseekreises ein.

So wurde mit den Verantwortlichen aus der Sozialverwaltung sowie den Partnern aus Medizinischem Dienst und den Unfallversicherungsträgern BGW und Unfallkasse über ein neues Verfahren zur Personalbemessung gesprochen, das Pflegefachkräfte zukünftig entlasten soll.

Ein seit Juli dieses Jahres gültige Bemessungsverfahren ermöglicht Pflegeheimen nun einen Personaleinsatz, der sich noch stärker an den Kompetenzen der Fach- und Hilfskräfte und an dem tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner ausrichtet.

Eine vom Bundesministerium für Gesundheit beauftrage deutschlandweite Studie hatte zuvor festgestellt, dass in vielen Einrichtungen Pflegende zum Teil Tätigkeiten ausführen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Demotivation oder Überforderung können die Folge sein. Auch manche Pflegeleistung wird dadurch laut der Studie nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt.

Pflegeexpertin Sandra Merino-Kesting von der contec GmbH warb für das neue Verfahren und den damit verbundenen Veränderungen: „Mit der Umstellung ergeben sich viele Chancen, sowohl für die Kompetenzentwicklung und Entlastung Ihrer Mitarbeitenden als auch für eine nachhaltige Sicherung der Pflegequalität durch Organisationsentwicklung.“ Wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung hatte die Expertin mit im Gepäck.

Auch die landesrechtlichen Anforderungen werden sich im Zuge der neuen Personalbemessung ändern. Edith Hafner von der Heimaufsicht des Bodenseekreises erläuterte, dass damit auch die starre Fachkraftquote, die bislang jede Einrichtung erfüllen muss, durch flexiblere Vorgaben ersetzt werde. Zentrale Richtgrößen werden im Landesrahmenvertrag der Pflegekassen mit den Verbänden der Einrichtungsträger vereinbart.

Für viele Teilnehmende war die große Frage: Was gilt in der Übergangszeit? Hierzu konnten Kay Kortstock (AOK) und Michael Rothenbacher (vdek) für die Verbände der Pflegekassen Auskunft geben und standen für Fragen als Ansprechpartner bereit.

Die Unfallversicherungsträger BGW und Unfallkasse Baden-Württemberg haben Informationen zu einem weiteren wichtigen Thema vorgestellt: Gewalt und Aggression gegenüber Pflegenden. Denise Seitz (Unfallkasse) und Katharina Beißert (BGW) präsentierten Maßnahmen und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung rund um Prävention, Intervention und Nachsorge von Gewalterlebnissen. Auch Deeskalationstrainings und Schulungen zu psychologischen Ersthelfenden haben die Unfallversicherungen im Angebot.

Anne Buck vom Medizinischen Dienst (MD) kündigte eine Entlastung für stationäre Pflegeeinrichtungen an. Heime mit einem hohen Qualitätsniveau können unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig alle zwei Jahre statt jährlich geprüft werden.

Darüber hinaus gab es Kurzinformationen zum neuen Portal „Sichere Pflegeeinrichtung“ zu den kommunalen Pflegekonferenzen und zum Gewaltschutz für betreute Menschen in der Eingliederungshilfe: www.sichere-pflegeeinrichtung.de.

(Pressemitteilung: Landratsamt Bodenseekreis)