Im Landkreis Biberach darf vorerst kein Wasser mehr aus Flüssen, Bächen und Seen gepumpt werden. Grund sind die anhaltende Trockenheit und sinkende Pegelstände.
Das Landratsamt Biberach hat die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen bis einschließlich 29. Juni 2026 untersagt. Betroffen ist der sogenannte wasserrechtliche Gemeingebrauch.
Seit mehreren Wochen sinken die Wasserstände im Landkreis aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Nach Angaben des Landratsamts haben die Pegelstände inzwischen kritische Ausmaße erreicht. Besonders kleinere Bäche seien betroffen.
Durch die niedrigen Wasserstände werde die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zusätzlich unter steigenden Wassertemperaturen. Auch Weiher und Seen erwärmten sich wegen des geringen Zuflusses zunehmend.
Wasser darf nur noch geschöpft werden
Ab Freitag, 29. Mai 2026, ist es deshalb verboten, Wasser mit Pumpen aus Bächen, Weihern oder Seen zu entnehmen. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an einzelnen Stellen scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist.
Sollte die Trockenheit anhalten, kann die Allgemeinverfügung über den 29. Juni hinaus verlängert werden. Verstöße gegen die Regelung können laut Behörde mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Informationen online abrufbar
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts Biberach unter der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Weitere Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel bietet das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Dort finden sich aktuelle Lageberichte sowie Daten zu Wasserständen und Wasserqualität.