Ernüchterndes Ergebnis Kontrollaktion in Laupheim offenbart erhebliche Mängel beim Jugendschutz

Kontrollaktion in Laupheim offenbart erhebliche Mängel beim Jugendschutz
Die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe sind oft alarmierend. In vielen Fällen stellen die Behörden fest, dass eine signifikante Anzahl von Geschäften und Bars gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Alkohol an Minderjährige verkauft. (Bild: picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)
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Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Laupheim hat im Rahmen einer Kontrollaktion Verkaufsstellen auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft.

Ziel der Aktion war es, festzustellen, ob hochprozentiger Alkohol ordnungsgemäß nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft wird. Das Ergebnis war besorgniserregend: In 10 von 14 Fällen erhielt die jugendliche Testperson trotz gesetzlicher Vorgaben branntweinhaltige Getränke.

Testkäufe als Präventivmaßnahme

Testkäufe sind in vielen Städten und Gemeinden ein bewährtes Mittel, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen und das Bewusstsein für die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu stärken. Auch die Stadt Laupheim nutzt diese präventive Methode, um zu überprüfen, ob das Verkaufspersonal die gesetzlichen Regelungen kennt und umsetzt. Dabei wurden sowohl Supermärkte als auch Tankstellen und der Einzelhandel in den Test einbezogen.

Ergebnisse der Testkäufe: Besorgniserregende Verstöße

Die Ergebnisse der Laupheimer Aktion zeigen deutlich, dass es um die Einhaltung des Jugendschutzes in vielen Verkaufsstellen nicht gut bestellt ist. Lediglich in vier Fällen wurde der Verkauf von hochprozentigem Alkohol verweigert, wie es das Gesetz vorschreibt. In den restlichen zehn Fällen konnten Minderjährige problemlos an Spirituosen gelangen. Diese Verstöße führen nun zu Konsequenzen: Die betroffenen Verkaufsstellen müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Kontrollen unter strenger Aufsicht

Die Testkäufe wurden unter Aufsicht des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Laupheim und der örtlichen Polizei durchgeführt. Die jugendliche Testperson wurde bei jedem Kaufversuch begleitet und beaufsichtigt. Nach jedem erfolgten Kauf gab sich das Testteam zu erkennen und informierte das Verkaufspersonal über den Test. Je nach Ergebnis erhielten die Mitarbeiter Lob oder Kritik. Ziel der Maßnahme ist es nicht nur, Verstöße aufzudecken, sondern auch das Bewusstsein der Verkaufsstellen für den Jugendschutz zu schärfen.

Konsequenzen und Ausblick

Die Ergebnisse zeigen: Der Jugendschutz wird in den Verkaufsstellen zu häufig vernachlässigt. Um hier Abhilfe zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachhaltig zu verbessern, kündigte die Stadtverwaltung an, die Testkäufe in Zukunft regelmäßig durchzuführen. Verkaufsstellen, die wiederholt gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit härteren Strafen rechnen.

Die Stadt Laupheim appelliert an alle Verkaufsstellen, den Jugendschutz ernst zu nehmen und die gesetzlichen Regelungen konsequent umzusetzen, um Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schützen.

(Quelle: Stadt Laupheim)