Mit Steakmesser zugestochen Zweifacher Mordversuch: 35-Jährige wird zu sechs Jahren verurteilt

Zweifacher Mordversuch: 35-Jährige wird zu sechs Jahren verurteilt
Gewalttaten in Biberach und Basel: Gericht verhängt Haftstrafe und Entzug // Symbolbild. (Bild: PaulBiryukov/ iStock / Getty Images Plus)

Eine Frau aus Biberach wurde vom Landgericht Ravensburg wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung sowie einem weiteren Fall der gefährlichen Körperverletzung zu sechs Jahren verurteilt, zudem wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, hatte die Angeklagte am 19. Mai 2024 in ihrer Wohnung in Biberach einen jungen Mann, der ihrer Forderung die Wohnung zu verlassen, nicht nachkam, aus Wut und Verärgerung hierüber ein Steakmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 cm in den Rücken gestoßen. Der Mann wurde durch die Stiche lebensgefährlich verletzt, konnte aber durch eine Notfalloperation gerettet werden. Das Gericht ging von einem heimtückisch begangenen Mordversuch und einer gefährlichen Körperverletzung aus, da die Angeklagte keine Rettungsmaßnahmen einleitete.

Wieder mit dem Messer zugestochen

Im zweiten Fall begab sich die Angeklagte in der Nacht des 14. Juli 2021 mit einem weiteren Tatbeteiligten nach Basel, um einer dort wohnhaften Frau nötigenfalls unter Anwendung von Gewalt Geld zu entwenden. Die Angeklagte überredete den Mittäter, ein Messer mitzunehmen. Noch vor Erreichen der Wohnung stießen die Angeklagte und der Mittäter im Treppenhaus auf den Zeugen A., mit dem es zu einer Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf die Angeklagte diesem mit dem Messer in den Bauch stach.

Hohe kriminelle Energie

Der Geschädigte erlitt eine 4 cm tiefe Stichverletzung im Unterbauch. Die Schwurgerichtskammer verurteilte die Angeklagte insoweit wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Strafzumessung berücksichtige das Schwurgericht zugunsten der Angeklagten, dass sie die von ihr in Biberach begangene Tat bereits im Ermittlungsverfahren eingeräumt hatte. Zu Lasten der Angeklagten fielen ihre Vorstrafen und die hohe kriminelle Energie, die in der Baseler Tat zum Ausdruck kam, ins Gewicht.

Da die Angeklagte seit ihrer Jugend Drogen konsumiert und bei ihr eine Abhängigkeit besteht, wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei der Frau handelt es sich um eine Deutsche.

(Quelle: Landgericht Ravensburg)