Der Marktplatz in Biberach ist in der Silvesternacht ein beliebter Treffpunkt. Damit der Jahreswechsel sicher und ohne Schäden verläuft, erinnern Stadt, Polizei und Rettungsdienste an wichtige Regeln rund um Feuerwerk, Alkohol und Entsorgung.
Feiern mit Verantwortung in der Innenstadt
Der Marktplatz ist in der Silvesternacht ein zentraler Treffpunkt für viele Feiernde. Polizei, Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Stadtverwaltung wünschen sich eine fröhliche und stimmungsvolle Silvesterfeier ohne Personen- und Sachschäden. Werden die geltenden Regeln eingehalten, steht einem sicheren Jahreswechsel nichts im Wege.
Feuerwerksverbot in sensiblen Bereichen
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Neben der Lärmbelästigung besteht insbesondere in historischen Stadtkernen mit engen Gassen und alten Gebäuden eine erhöhte Brandgefahr. Viele Fachwerkhäuser sind verputzt und von außen nicht als solche erkennbar.
Besonders gefährlich sind Raketen, da sie sich etwa im Dachgebälk oder zwischen Dachplatten verfangen können. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tankstellen, Treibstofflagern sowie sonstigen besonders brandempfindlichen Anlagen.
Sicherheitsregeln unbedingt beachten
Grundsätzlich gilt: Feuerwerkskörper sind verantwortungsvoll zu verwenden. Altersgrenzen, Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen müssen eingehalten werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Deutlich schwerwiegender können jedoch mögliche Schäden sein, für die der Verursacher haftet.
Wer Feuerwerkskörper in dicht gedrängten Menschenmengen zündet oder in diese hineinwirft, handelt grob fahrlässig. Bei aller Feierlaune sollte sich jeder so verhalten, dass weder die Gesundheit noch das Eigentum anderer gefährdet werden.
Polizei, DRK und Feuerwehr im Einsatz
Die Einsatzkräfte haben sich auf die Silvesternacht vorbereitet. Die Polizei wird rund um Mitternacht verstärkt am Marktplatz präsent sein und Alkoholkontrollen durchführen. Das Deutsche Rote Kreuz steht mit einem Krankentransportfahrzeug bereit, auch die Feuerwehr ist vor Ort.
Haus- und Wohnungsbesitzer werden gebeten, Dachfenster und -luken geschlossen zu halten, um Gefahren durch Funkenflug oder Feuerwerkskörper zu vermeiden.
Anzeigepflicht für Verkauf von Feuerwerk
Das Ordnungsamt der Stadt Biberach weist darauf hin, dass der erstmalige Verkauf von Kleinfeuerwerk (Klasse II) und Feuerwerksspielwaren (Klasse I) schriftlich angezeigt werden muss. Dabei sind auch die verantwortlichen Personen anzugeben.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen frühestens ab Montag, 29. Dezember, verkauft werden – nicht jedoch an Personen unter 18 Jahren. Händler sind verpflichtet, hierauf deutlich hinzuweisen und die Abgabe- sowie Lagerbestimmungen einzuhalten. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
Feuerwerksabfälle richtig entsorgen
Nach dem Jahreswechsel fallen große Mengen Abfall an. Bei der Entsorgung ist auf die korrekte Mülltrennung zu achten. Pyrotechnische Abfälle wie Feuerwerksbatterien dürfen erst nach vollständigem Abkühlen in die Restmülltonne gegeben werden, um Brände zu vermeiden.
Holzstäbe von Raketen können im Recyclingzentrum als Altholz abgegeben werden. Blindgänger sollten mindestens zwölf Stunden in einem Behälter mit Wasser eingeweicht werden, um die enthaltenen Zündstoffe unschädlich zu machen.
Hilfestellung bietet das Abfall-ABC in der Abfall App Biberach, das den richtigen Entsorgungsweg für über 1.000 Abfallarten aufzeigt.
(Quelle: Stadt Biberach)