Ein 35-jähriger Iraner hat im Mai in einer Biberacher Unterkunft für sozial benachteiligte Personen im Verlauf einer Auseinandersetzung auf einen 43-jährigen Mann brutal mit einer Friseurschere eingestochen. Jetzt wurde er verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat den 35- jährigen, iranischen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Mit Schere Oberkörper und Gesicht verletzt
Nach den Feststellungen des Landgerichts Ravensburg konsumierte der Angeklagte am 29. Mai 2024 im Bereich einer Unterkunft für sozial benachteiligte Personen in Biberach Alkohol und Marihuana. Im Verlauf einer Auseinandersetzung mit einem 43-jährigen Geschädigten stach der Angeklagte mit einer Friseurschere mindestens sechsmal auf die Beine, den Oberkörper und insbesondere das Gesicht seines Kontrahenten ein, um sich abzureagieren, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm.
Gefährliche Körperverletzung
Der Geschädigte erlitt Schnittverletzungen, wurde aber nicht lebensgefährlich verletzt, heißt es vom Landgericht. Der Angeklagte sah letztlich freiwillig von weiteren Attacken mit der Schere ab. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte wegen des Geschehens Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Nach durchgeführter Beweisaufnahme hielt sie an dieser Auffassung nicht mehr fest, sondern ging – ebenso wie die Verteidigung – von einem strafbefreienden Rücktritt des Angeklagten vom Tötungsdelikt aus.
Das Urteil ist rechtskräftig
Die Kammer folgte dieser Beurteilung und verurteilte den Angeklagten nach zweitägiger Beweisaufnahme (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte haben noch in der Hauptverhandlung auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.
(Quelle: Landgericht Ravensburg)