EU-Vorgaben nicht erfüllt – Zollamt Biberach stoppt Ware aus Bosnien

EU-Vorgaben nicht erfüllt – Zollamt Biberach stoppt Ware aus Bosnien
Kritisch begutachten die Zollbeamten die eingetroffenen Pakete. (Bild: Zoll)

Wenn Verdacht besteht, dass Ware nicht den Vorgaben der Bauprodukteverordnung entspricht, handeln die Mitarbeiter des Zollamts. Nun musste erneut in Biberach eingegriffen werden.

Bereits Ende Oktober letzten Jahres stoppte das Zollamt Biberach eine Lieferung von 28 Fenstern und Türen aus Bosnien. Letzte Woche überprüften sie erneut eine Sendung von 37 Kunststofffenstern sowie 5 Aluminiumtüren mit demselben Ergebnis: Die Waren sind in der EU nicht zugelassen.

Schon bei der systemtechnischen Vorprüfung hatten die Zöllner den Verdacht, dass die Ware nicht den Vorgaben der Bauprodukteverordnung entsprechen. Eine anschließende Prüfung des Regierungspräsidiums Tübingen bestätigte die Vermutung.

Materialien müssen Anforderungen erfüllen

Die Verordnung gewährleistet den EU-weiten freien Verkehr von Bauprodukten. Darin werden auch Anforderungen gelistet, die verschiedene Baumaterialien erfüllen müssen, beispielsweise in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung.

Da die Einfuhr der eingetroffenen Fenster und Türen in die Europäische Union somit untersagt ist, musste die komplette Sendung an den bosnischen Hersteller zurückgeschickt werden.

(Quelle: Hauptzollamt Ulm)