Umweltschutz im Alltag Autowäsche in Biberach: Darauf müssen Grundstücksbesitzer achten

Autowäsche in Biberach: Darauf müssen Grundstücksbesitzer achten
Bei der Autowäsche auf Privatgrundstücken gelten klare Vorgaben, um Boden und Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen. (Symbolbild: KI-generiert)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Wer sein Auto auf dem eigenen Grundstück wäscht, muss bestimmte Vorgaben einhalten. Nur so lassen sich Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffen schützen.

Gerade in den Sommermonaten wird das Auto häufig zu Hause gereinigt. Dabei gelangen jedoch oft Rückstände von Treibstoff, Öl, Ruß, Bremsabrieb, Schwermetallen oder Reinigungschemikalien ins Waschwasser. Dringen diese Stoffe in den Boden ein, können sie ungefiltert ins Grundwasser gelangen und sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen.

Voraussetzungen für die Autowäsche auf Privatgrundstücken

Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Fläche befestigt ist, also beispielsweise aus Asphalt oder Beton besteht. Außerdem muss das Waschwasser in einen Mischwasserkanal eingeleitet werden.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, sollte sein Fahrzeug in einer Waschanlage reinigen lassen.

Schmutzwasser gehört nicht in den Regenwasserkanal

Vor allem in Neubaugebieten wird verschmutztes Wasser vom Putzen oder Spülen immer wieder über die Hofentwässerung, den Regenwasserkanal oder Straßeneinläufe entsorgt. Das ist jedoch nicht zulässig.

Der Grund: Neubaugebiete werden in der Regel über ein Trennsystem entwässert. Schmutz- und Regenwasser werden dabei getrennt abgeführt. Gelangt verschmutztes Wasser in den Regenwasserkanal, fließt es häufig direkt in Versickerungsbecken oder Bäche. Dadurch können Schadstoffe in den Boden gelangen und das Grundwasser verunreinigen.

(Quelle: Stadt Biberach)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.